Rat Melle: Livestream am 11. Oktober

Dieser erste Livestream des Rates der Stadt Melle ist das Ergebnis eines langen Engagements der UWG Melle. „Livestreams sind“, so Matthias Pietsch (rechts) und Falk Landmeyer, die beiden UWG-Mitglieder im Rat der Stadt Melle, „ein großer Gewinn in Sachen Bürgernähe, Bürgerbeteiligung, Transparenz und Barrierefreiheit.“ 

Termin & Livestream-Link: Mittwoch, 11. Oktober ab 17 Uhr über https://www.melle.info/ratssitzung 

Livestream wurde abgesagt!

Warum? Dazu teilte die Verwaltung am Montag und damit zwei Tage vor der Stadtratssitzun in einer Mail an die Fraktionsvorsitzenden mit: “ Da aus den Reihen der Ratsmitglieder Bedenken hinsichtlich der datenschutzrelevanten Belange des Übertragungsweges, insbesondere der Plattform YouTube,  geäußert wurden, muss von der Übertragung der Ratssitzung am 05.07.2023 per Livestream abgesehen werden. Leider lässt sich auch die alternativ von unserem Datenschutzbeauftragten empfohlene Übertragung (Peer Tube) aus IT-Sicherheitsgründen nicht kurzfristig realisieren, so dass mit weiteren technischen externen Lösungen erst eine Sitzungsübertragung im Oktober in Aussicht gestellt werden kann. Hierzu wird auch in der morgigen VA-Sitzung berichtet werden.“

Wir als UWG Melle bedauern diese Absage sehr. Per YouTube wird übrigens auch der einstimmig beschlossene Kreistags-Livestream übertragen. Weil unser Informationsstand derzeit nur aus den wenigen Absage-Zeilen besteht, werden wir uns erst nach der Stadtratssitzung zur Entwicklung und zum Stand der Dinge äußern.

Ratssitzung der Stadt Melle per Livestream!

Nach mehreren UWG-Anläufen ist es am 5. Juli erstmalig so weit: Die Sitzung des Rates der Stadt Melle wird per Livestream übertragen. Für die UWG Melle und ihre beiden Mitglieder im Meller Stadtrat, Matthias Pietsch und Falk Landmeyer, ist der Erfolg der UWG-Livestream-Initiativen ein großer Gewinn in Sachen Bürgernähe, Bürgerbeteiligung, Transparenz und Barrierefreiheit. Der Link zum Livestream: https://youtube.com/@stadt-melle

Termin: 5. Juli ab 17.00 Uhr.

Wahlkampf-Endspurt 2021 mit Matthias Pietsch. Das Ergebnis: Die UWG Melle zog mit Falk Landmeyer und Matthias Pietsch und damit mit 2 von 40 Mitgliedern in den Rat der Stadt Melle ein. © UWG Melle

„Wir freuen uns sehr darüber“, so Matthias Pietsch, „dass in der Ratssitzung am 22. März mit einer Mehrheit von 27 der 39 abgegebenen Stimmen Livestream-Übertragungen des Rates der Stadt Melle beschlossen wurden. Damit hat sich unser beharrliches Werben für Livestreams im dritten Anlauf endlich ausgezahlt.“

Mit 27 Ja-Stimmen bei 6 Gegenstimmen und 6 Enthaltungen beschloss der Rat der Stadt Melle im März dieses Jahres, einen Livestream der Sitzungen zu starten. Die Premiere ist am 5. Juli ab 17.00 Uhr. Quelle und ©: https://session.melle.info/bi/si0057.asp?__ksinr=5942

„An einer Ratssitzung teilzunehmen, ohne vor Ort sein zu müssen, das ist unseres Erachtens nicht weniger als die moderne Variante des Gebots, dass Politik in der Demokratie eine öffentliche Angelegenheit ist. Kommunales Handel muss transparent sein, und wir sind auch gehalten – Stichwort Barrierefreiheit –  allen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu Ratssitzungen zu ermöglichen. Per Livestream können z. B. auch Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt  sind, das politische Geschehen in ihrer Stadt verfolgen.“

Ende 2022 als Bildunterschrift in der noz zu lesen: „Die UWG möchte, dass in Melle Stadtratssitzungen online übertragen werden. Eine Mehrheit des Rates (der auf unserem Foto über einen anderen Tagesordnungspunkt abstimmt) kann sich dafür offenbar nur schwer erwärmen.“ Zu einer positiven Entscheidung kam es erst im März 2023. Quelle und ©: www.noz.de/lokales/melle/artikel/stadtrat-melle-sollen-sitzungen-online-uebertragen-werden-43819624, Foto: Michael Hengehold

Wünschenswert: Eine rege Beteiligung aller.

„Wir als UWG Melle wünschen uns für den ersten Livestream am 5. Juli eine rege Beteiligung unserer Bürgerinnen und Bürger“, so Matthias Pietsch weiter. „Anders als im Kreistag, wo der Start von Livestreams im März 2022 einstimmig beschlossen wurde, gab es im Rat der Stadt Melle jedoch 6 Gegenstimmen aus den Reihen von Bündnis90/Die Grünen und Vorbehalte auf Seiten der FDP-Vertreter, die nicht zustimmen mochten und sich enthielten.“

UWG-Livestream-Engagement: in Melle mit (von links) mit Matthias Pietsch und Falk Landmeyer. Auf Kreistagsebene schaffte es das UWG-Dreier-Team Pietsch sowie (von rechts) Sebastian Gottlöber und Detert Brummer-Bange per Antrag, Livestream-Übertragungen der Kreistagssitzungen zu initiieren. Es gibt sie seit Juli 2022. © uwg

Wie wird die erste per Livestream übertragene Sitzung verlaufen? „Wir hoffen“, so Falk Landmeyer, „nicht nur auf eine rege Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, sondern auch auf eine rege Beteiligung unserer Ratskolleginnen und -kollegen.

Zu den vereinbarten Konditionen gehört, dass jedes Mitglied des Rates das Recht hat, die Übertragung seines Redebeitrages abzulehnen. In der Ratssitzung im März hinterfragte der Vorsitzende der Fraktion der Grünen, ob die Einführung eines Livestreams überhaupt sinnvoll sei, weil wahrscheinlich einige Ratsmitglieder grundsätzlich der Übertragung ihres Redebeitrags widersprechen würden. Und von der FDP war zu hören, man wisse noch nicht, wie sich die Fraktion bei den Redebeiträgen verhalten werde.“

Ankündigung im Bürgerinformationssystem der Stadt Melle: Die Stadtratssitzung am 5. Juli, die erstmalig per Livestream übertragen wird. Quelle und ©: https://session.melle.info

„Das Recht, die Übertragung des Redebeitrags abzulehnen, ist selbstverständlich zu respektieren“, unterstreicht Falk Landmeyer. „Ich frage mich jedoch, warum Livestream-Zuhörenden vorenthalten werden soll, was die Bürgerinnen und Bürger hören, die die Sitzung vor Ort verfolgen. In der Sitzung, in der der Livestream beschlossen wurde, waren z.B. etwa 20 Zuhörende vor Ort.“

„Bei einer Livestream-Übertragung könnten Redebeiträge von Mitgliedern des Rates der Stadt Melle auf US-amerikanischen Servern landen, wurde“, so Matthias Pietsch, „als Bedenken artikuliert. Angesichts der Tatsache, dass alle Parteien und Gruppierungen, die im Rat der Stadt Melle vertreten sind, soziale Medien wie z.B. Facebook nutzen, kann ich solche Bedenken allerdings nicht nachvollziehen.“

Der Youtube-Kanal der Stadt Melle steht und der Countdown zum ersten Livestream einer Sitzung läuft. Zum Ablauf wurde mitgeteilt: Ratsmitglieder, deren Redebeiträge in Ton und Bild übertragen werden sollen, müssen sich dazu an das Rednerpult begeben. Redebeiträge am Sitzungstisch sind weiterhin möglich, hierbei erfolgt eine Übertragung ausschließlich in Ton. Quelle und ©: https://www.youtube.com/@stadt-melle

Der Wunsch von Falk Landmeyer für die Livestream-Premiere: „Ich hoffe im Interesse der Livestream-Zuschauenden, dass sie am 5. Juli eine Ratssitzung mit einer breiten Redebeteiligung erleben.“ „Diesem Wunsch meines Kollegen Falk kann ich mich nur anschließen“, so Matthias Pietsch. „27 Ratsmitglieder sagten bereits Ja zum Livestream, und bei der Premiere am 5. Juli könnte sich ja auch zeigen, dass inzwischen mehr als diese 27 Kolleginnen und Kollegen dem Livestream positiv gegenüberstehen. Livestreams sind nicht zuletzt eine Chance, das Demokratieverständnis durch Transparenz und Bürgernahe zu fördern und stärken. Wie groß der Handlungsbedarf da ist, haben in den letzten Wochen so manches AfD-Wahlergebnis und die bundesweiten AfD-Umfragewerte gezeigt.“

Stellungnahme zur Obdachlosenunterkunft in Melle

Grundsätzlich ist es aus Sicht der UWG Melle gut, dass die Stadt Melle als Ersatz für die durch Brandschäden unbewohnbare alte Unterkunft nun zu Beginn der kalten Jahreszeit Wohnmöglichkeiten für Obdachlose bereitstellt.

Die Wohncontainer an der Kreuzung Weststraße/Oldendorfer Straße

Allerdings halten wir die Unterbringung von Obdachlosen in Wohncontainern für fragwürdig. Eine solche Maßnahme ist für eine Re-Integration der Betroffenen in das gesellschaftliche Leben auf Dauer nicht zielführend.

Vor allem ist nach unserer Ansicht auch der gewählte Standort für diese Containerlösung ungeeignet. An einer vielbefahrenen Ampelkreuzung werden die Bewohner ghettoisiert und zur Schau gestellt. Hier wäre eine Einbindung des Ortsrates Melle-Mitte in die Standortentscheidung wünschenswert gewesen.

Völliges Unverständnis besteht seitens der UWG Melle für die Ankündigung eines Grundstücksnachbarn, den Bewohnern pauschal für seine Liegenschaften ein generelles Hausverbot zu erteilen.

Eine solche stigmatisierende „Vorverurteilung“ sehen wir als menschenverachtend an.

Zudem verlangen wir von der Stadt Melle, schnellstmöglich Abhilfe für dieses menschenunwürdige Containerghetto zu schaffen.

Arroganz der Macht

Änderung der Kommunalverfassung durch CDU und SPD im Niedersächsischen Landtag

Nun bekommen es die kleinen Gruppierungen in den konstituierenden Sitzungen zu spüren, was der Beschluss der „Großen Koalition“ (SPD und CDU) zur Änderung des §71 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes bedeutet:

Bei der Besetzung der Ausschüsse nach dem fast überall abgeschafften, nur jetzt in Niedersachsen erneut eingeführten d’Hondt-Verfahren werden die großen Parteien bzw. Gruppen bevorzugt, die kleinen benachteiligt.

Beispiel Tortendiagramm

Wie sich das auswirkt, zeigt ein Beispiel aus Melle (siehe Grafik). Hier umfasst der Stadtrat 40 Personen, im Verwaltungsausschuss sind 10 Sitze zu besetzen.

Rein rechnerisch hätte eine Gruppierung aus 21 Personen (hier „Rot/Grün/Rot“) den Anspruch auf 5,25 Sitze, eine andere Fraktion aus 3 Personen (hier „Gelb“) hätte den Anspruch auf 0,75 Sitze.

Nach Hare-Niemeyer hätte wegen der höheren Nachkommazahl (0,75) „Gelb“ einen Sitz erhalten und zwischen „Schwarz“ und „Magenta“ wäre wegen der gleichen Nachkommazahl (0,5) um einen Sitz gelost worden.

Jetzt nach d’Hondt fällt der Gruppe „Rot/Grün/Rot“ ein sechster Sitz zu, obwohl sie zu ihren 5 ganzen „Tortenstücken“ nur den Anspruch auf ein Viertel „Tortenstück“ gehabt hätten, während die „Gelben“, die immer hin ein Dreiviertel „Tortenstück“ hätten bekommen sollen, ebenso leer ausgehen wie „Magenta“.

Ob das d’Hondt-Verfahren dadurch nun die Stimmenverhältnisse besser widerspiegelt, mag jeder selbst beurteilen.

Fakt ist auf jeden Fall, dass den ohnehin starken Gruppen und Fraktionen mehr Sitze zugesprochen werden, als es ihrem prozentualen Anteil entspricht. Die Meinungsvielfalt wird eingeschränkt, kleine Gruppierungen auf Statistenrollen reduziert.

Ein solches Gesetz nach der Kommunalwahl unter Kenntnis der Wahlergebnisse und bei den Verlusten der großen Parteien noch schnell zu beschließen, ist ohnehin fragwürdig.

Und die einzige Begründung für die Wiedereinführung von d‘Hondt, „der Meinungs- und Mehrheitsbildungsprozess würde vereinfacht“, ist komplette Makulatur, denn die kleinen Fraktionen erhalten sogenannte Grundmandate in den Ausschüssen. Das führt dazu, dass die Ausschüsse größer werden, z. B. kommen in Melle im Verwaltungsausschuss zu den 10 stimmberechtigten Personen zwei Grundmandate hinzu.

Und die „Kleinen“ werden auf jeden Fall mitreden!