Dieser erste Livestream des Rates der Stadt Melle ist das Ergebnis eines langen Engagements der UWG Melle. „Livestreams sind“, so Matthias Pietsch (rechts) und Falk Landmeyer, die beiden UWG-Mitglieder im Rat der Stadt Melle, „ein großer Gewinn in Sachen Bürgernähe, Bürgerbeteiligung, Transparenz und Barrierefreiheit.“
Warum? Dazu teilte die Verwaltung am Montag und damit zwei Tage vor der Stadtratssitzun in einer Mail an die Fraktionsvorsitzenden mit: “ Da aus den Reihen der Ratsmitglieder Bedenken hinsichtlich der datenschutzrelevanten Belange des Übertragungsweges, insbesondere der Plattform YouTube, geäußert wurden, muss von der Übertragung der Ratssitzung am 05.07.2023 per Livestream abgesehen werden. Leider lässt sich auch die alternativ von unserem Datenschutzbeauftragten empfohlene Übertragung (Peer Tube) aus IT-Sicherheitsgründen nicht kurzfristig realisieren, so dass mit weiteren technischen externen Lösungen erst eine Sitzungsübertragung im Oktober in Aussicht gestellt werden kann. Hierzu wird auch in der morgigen VA-Sitzung berichtet werden.“
Wir als UWG Melle bedauern diese Absage sehr. Per YouTube wird übrigens auch der einstimmig beschlossene Kreistags-Livestream übertragen. Weil unser Informationsstand derzeit nur aus den wenigen Absage-Zeilen besteht, werden wir uns erst nach der Stadtratssitzung zur Entwicklung und zum Stand der Dinge äußern.
Nach mehreren UWG-Anläufen ist es am 5. Juli erstmalig so weit: Die Sitzung des Rates der Stadt Melle wird per Livestream übertragen. Für die UWG Melle und ihre beiden Mitglieder im Meller Stadtrat, Matthias Pietsch und Falk Landmeyer, ist der Erfolg der UWG-Livestream-Initiativen ein großer Gewinn in Sachen Bürgernähe, Bürgerbeteiligung, Transparenz und Barrierefreiheit. Der Link zum Livestream:https://youtube.com/@stadt-melle
Termin: 5. Juli ab 17.00 Uhr.
„Wir freuen uns sehr darüber“, so Matthias Pietsch, „dass in der Ratssitzung am 22. März mit einer Mehrheit von 27 der 39 abgegebenen Stimmen Livestream-Übertragungen des Rates der Stadt Melle beschlossen wurden. Damit hat sich unser beharrliches Werben für Livestreams im dritten Anlauf endlich ausgezahlt.“
„An einer Ratssitzung teilzunehmen, ohne vor Ort sein zu müssen, das ist unseres Erachtens nicht weniger als die moderne Variante des Gebots, dass Politik in der Demokratie eine öffentliche Angelegenheit ist. Kommunales Handel muss transparent sein, und wir sind auch gehalten – Stichwort Barrierefreiheit – allen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu Ratssitzungen zu ermöglichen. Per Livestream können z. B. auch Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, das politische Geschehen in ihrer Stadt verfolgen.“
Wünschenswert: Eine rege Beteiligung aller.
„Wir als UWG Melle wünschen uns für den ersten Livestream am 5. Juli eine rege Beteiligung unserer Bürgerinnen und Bürger“, so Matthias Pietsch weiter. „Anders als im Kreistag, wo der Start von Livestreams im März 2022 einstimmig beschlossen wurde, gab es im Rat der Stadt Melle jedoch 6 Gegenstimmen aus den Reihen von Bündnis90/Die Grünen und Vorbehalte auf Seiten der FDP-Vertreter, die nicht zustimmen mochten und sich enthielten.“
Wie wird die erste per Livestream übertragene Sitzung verlaufen? „Wir hoffen“, so Falk Landmeyer, „nicht nur auf eine rege Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, sondern auch auf eine rege Beteiligung unserer Ratskolleginnen und -kollegen.
Zu den vereinbarten Konditionen gehört, dass jedes Mitglied des Rates das Recht hat, die Übertragung seines Redebeitrages abzulehnen. In der Ratssitzung im März hinterfragte der Vorsitzende der Fraktion der Grünen, ob die Einführung eines Livestreams überhaupt sinnvoll sei, weil wahrscheinlich einige Ratsmitglieder grundsätzlich der Übertragung ihres Redebeitrags widersprechen würden. Und von der FDP war zu hören, man wisse noch nicht, wie sich die Fraktion bei den Redebeiträgen verhalten werde.“
„Das Recht, die Übertragung des Redebeitrags abzulehnen, ist selbstverständlich zu respektieren“, unterstreicht Falk Landmeyer. „Ich frage mich jedoch, warum Livestream-Zuhörenden vorenthalten werden soll, was die Bürgerinnen und Bürger hören, die die Sitzung vor Ort verfolgen. In der Sitzung, in der der Livestream beschlossen wurde, waren z.B. etwa 20 Zuhörende vor Ort.“
„Bei einer Livestream-Übertragung könnten Redebeiträge von Mitgliedern des Rates der Stadt Melle auf US-amerikanischen Servern landen, wurde“, so Matthias Pietsch, „als Bedenken artikuliert. Angesichts der Tatsache, dass alle Parteien und Gruppierungen, die im Rat der Stadt Melle vertreten sind, soziale Medien wie z.B. Facebook nutzen, kann ich solche Bedenken allerdings nicht nachvollziehen.“
Der Wunsch von Falk Landmeyer für die Livestream-Premiere: „Ich hoffe im Interesse der Livestream-Zuschauenden, dass sie am 5. Juli eine Ratssitzung mit einer breiten Redebeteiligung erleben.“ „Diesem Wunsch meines Kollegen Falk kann ich mich nur anschließen“, so Matthias Pietsch. „27 Ratsmitglieder sagten bereits Ja zum Livestream, und bei der Premiere am 5. Juli könnte sich ja auch zeigen, dass inzwischen mehr als diese 27 Kolleginnen und Kollegen dem Livestream positiv gegenüberstehen. Livestreams sind nicht zuletzt eine Chance, das Demokratieverständnis durch Transparenz und Bürgernahe zu fördern und stärken. Wie groß der Handlungsbedarf da ist, haben in den letzten Wochen so manches AfD-Wahlergebnis und die bundesweiten AfD-Umfragewerte gezeigt.“
Grundsätzlich ist es aus Sicht der UWG Melle gut, dass die Stadt Melle als Ersatz für die durch Brandschäden unbewohnbare alte Unterkunft nun zu Beginn der kalten Jahreszeit Wohnmöglichkeiten für Obdachlose bereitstellt.
Allerdings halten wir die Unterbringung von Obdachlosen in Wohncontainern für fragwürdig. Eine solche Maßnahme ist für eine Re-Integration der Betroffenen in das gesellschaftliche Leben auf Dauer nicht zielführend.
Vor allem ist nach unserer Ansicht auch der gewählte Standort für diese Containerlösung ungeeignet. An einer vielbefahrenen Ampelkreuzung werden die Bewohner ghettoisiert und zur Schau gestellt. Hier wäre eine Einbindung des Ortsrates Melle-Mitte in die Standortentscheidung wünschenswert gewesen.
Völliges Unverständnis besteht seitens der UWG Melle für die Ankündigung eines Grundstücksnachbarn, den Bewohnern pauschal für seine Liegenschaften ein generelles Hausverbot zu erteilen.
Eine solche stigmatisierende „Vorverurteilung“ sehen wir als menschenverachtend an.
Zudem verlangen wir von der Stadt Melle, schnellstmöglich Abhilfe für dieses menschenunwürdige Containerghetto zu schaffen.
Änderung der Kommunalverfassungdurch CDU und SPD im Niedersächsischen Landtag
Nun bekommen es die kleinen Gruppierungen in den konstituierenden Sitzungen zu spüren, was der Beschluss der „Großen Koalition“ (SPD und CDU) zur Änderung des §71 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes bedeutet:
Bei der Besetzung der Ausschüsse nach dem fast überall abgeschafften, nur jetzt in Niedersachsen erneut eingeführten d’Hondt-Verfahren werden die großen Parteien bzw. Gruppen bevorzugt, die kleinen benachteiligt.
Wie sich das auswirkt, zeigt ein Beispiel aus Melle (siehe Grafik). Hier umfasst der Stadtrat 40 Personen, im Verwaltungsausschuss sind 10 Sitze zu besetzen.
Rein rechnerisch hätte eine Gruppierung aus 21 Personen (hier „Rot/Grün/Rot“) den Anspruch auf 5,25 Sitze, eine andere Fraktion aus 3 Personen (hier „Gelb“) hätte den Anspruch auf 0,75 Sitze.
Nach Hare-Niemeyer hätte wegen der höheren Nachkommazahl (0,75) „Gelb“ einen Sitz erhalten und zwischen „Schwarz“ und „Magenta“ wäre wegen der gleichen Nachkommazahl (0,5) um einen Sitz gelost worden.
Jetzt nach d’Hondt fällt der Gruppe „Rot/Grün/Rot“ ein sechster Sitz zu, obwohl sie zu ihren 5 ganzen „Tortenstücken“ nur den Anspruch auf ein Viertel „Tortenstück“ gehabt hätten, während die „Gelben“, die immer hin ein Dreiviertel „Tortenstück“ hätten bekommen sollen, ebenso leer ausgehen wie „Magenta“.
Ob das d’Hondt-Verfahren dadurch nun die Stimmenverhältnisse besser widerspiegelt, mag jeder selbst beurteilen.
Fakt ist auf jeden Fall, dass den ohnehin starken Gruppen und Fraktionen mehr Sitze zugesprochen werden, als es ihrem prozentualen Anteil entspricht. Die Meinungsvielfalt wird eingeschränkt, kleine Gruppierungen auf Statistenrollen reduziert.
Ein solches Gesetz nach der Kommunalwahl unter Kenntnis der Wahlergebnisse und bei den Verlusten der großen Parteien noch schnell zu beschließen, ist ohnehin fragwürdig.
Und die einzige Begründung für die Wiedereinführung von d‘Hondt, „der Meinungs- und Mehrheitsbildungsprozess würde vereinfacht“, ist komplette Makulatur, denn die kleinen Fraktionen erhalten sogenannte Grundmandate in den Ausschüssen. Das führt dazu, dass die Ausschüsse größer werden, z. B. kommen in Melle im Verwaltungsausschuss zu den 10 stimmberechtigten Personen zwei Grundmandate hinzu.