Vor der Beratung fragen – nach der Beratung nachfragen

UWG beantragt erneut zusätzliche Fragerunde für Einwohnerinnen und Einwohner

Die UWG-Stadtratsfraktion möchte die Beteiligungsmöglichkeiten der Meller Einwohnerinnen und Einwohner verbessern. Deshalb haben wir beantragt, die Geschäftsordnung des Rates für die kommende Wahlperiode um einen zusätzlichen Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragen zur Sitzung“ zu ergänzen.

Diese Forderung ist nicht neu: Bereits in den Jahren 2016 und 2021 hat sich die UWG dafür eingesetzt, Einwohnerinnen und Einwohnern auch am Ende einer öffentlichen Ratssitzung eine Fragemöglichkeit einzuräumen. Bislang wurde dieser Vorschlag jedoch nicht in die Geschäftsordnung übernommen.

Mit unserem aktuellen Antrag greifen wir die langjährige UWG-Forderung erneut auf und entwickeln sie weiter.

Fragen entstehen häufig erst während der Beratung

Bislang findet die Einwohnerfragestunde am Anfang einer öffentlichen Ratssitzung statt – also bevor die Ratsmitglieder die einzelnen Sachthemen beraten und darüber entscheiden.

Das hat einen entscheidenden Nachteil: Fragen, die sich erst aus den Wortbeiträgen der Ratsmitglieder, Stellungnahmen der Verwaltung, Änderungsanträgen oder gefassten Beschlüssen ergeben, können in derselben Sitzung nicht mehr gestellt werden.

Genau das wollen wir ändern.

Zwei Fragerunden mit unterschiedlichen Aufgaben

Die bisherige Einwohnerfragestunde zu Beginn der Sitzung soll unverändert bestehen bleiben. Dort können Einwohnerinnen und Einwohner weiterhin Fragen zu den Tagesordnungspunkten und zu anderen Angelegenheiten der Stadt Melle stellen.

Neu hinzukommen soll am Ende der öffentlichen Sachberatungen eine zweite, klar abgegrenzte Fragerunde. Unter dem Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragen zur Sitzung“ sollen Fragen zu den Beratungsgegenständen der gerade stattgefundenen Ratssitzung möglich sein.

Damit entsteht keine bloße Wiederholung der bisherigen Einwohnerfragestunde. Die zusätzliche Fragerunde erfüllt eine eigene Funktion: Sie ermöglicht Nachfragen zu Sachverhalten, die erst durch die öffentliche Beratung deutlich geworden sind.

Langjährige UWG-Forderung

Schon 2016 beantragte die UWG, Einwohnerfragen sowohl zu Beginn als auch am Ende der öffentlichen Ratssitzung zu ermöglichen.

Im Jahr 2021 wurde die Forderung weiter konkretisiert: Nach Abschluss der Sachberatungen sollte ein eigener Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragen zur Sitzung“ eingeführt werden. Damit sollten gezielt Fragen ermöglicht werden, die sich erst aus dem Verlauf der unmittelbar vorausgegangenen politischen Beratung ergeben.

Die neue Geschäftsordnung für die Wahlperiode 2026–2031 bietet nun die Gelegenheit, diese bisher nicht umgesetzte Forderung endlich aufzugreifen.

Keine starre Begrenzung der Ausgangsfragen

Bei der Zahl der Fragen orientiert sich unser Vorschlag an der Geschäftsordnung des Landkreises Osnabrück. Eine starre Begrenzung der Ausgangsfragen soll es nicht geben. Zu der jeweiligen ersten Frage sollen bis zu zwei gegenstandsbezogene Zusatzfragen möglich sein.

Bereits zu Beginn der Sitzung beantwortete Fragen sollen am Ende nur dann erneut gestellt werden, wenn sich aus der Beratung neue Gesichtspunkte ergeben haben. Eine Aussprache oder Diskussion ist weiterhin nicht vorgesehen.

Insgesamt 45 Minuten als zeitlicher Rahmen

Beide Fragerunden sollen zusammen grundsätzlich nicht länger als 45 Minuten dauern. Dabei handelt es sich bewusst um eine Soll-Regelung.

Bei besonders großem öffentlichen Interesse oder außergewöhnlichem Informationsbedarf soll die oder der Ratsvorsitzende den Einwohnerinnen und Einwohnern zusätzliche Zeit für ihre Fragen einräumen können. So bleibt der Sitzungsablauf grundsätzlich kalkulierbar, ohne Bürgerbeteiligung unnötig abzubrechen.

Landkreis Osnabrück als Vorbild

Ein vergleichbares Zwei-Stufen-Modell wird im Landkreis Osnabrück bereits praktiziert. In den Fachausschüssen können Einwohnerinnen und Einwohner sowohl zu Beginn als auch am Ende der Sitzung Fragen stellen. Die abschließende Fragerunde ist dort auf die Beratungspunkte der jeweiligen Sitzung bezogen.

Unser Antrag greift dieses bewährte Modell auf und überträgt es auf den Rat der Stadt Melle.

Mehr Transparenz und echte Beteiligung

Wer eine öffentliche Ratssitzung verfolgt, sollte anschließend auch Fragen zu dem stellen können, was dort beraten und beschlossen wurde. Bürgerbeteiligung darf nicht genau in dem Moment enden, in dem die politische Diskussion beginnt.

Die UWG setzt sich seit zehn Jahren für diese zusätzliche Beteiligungsmöglichkeit ein. Mit der neuen Geschäftsordnung besteht jetzt die Chance, sie endlich umzusetzen.

Vor der Beratung fragen – nach der Beratung nachfragen.

Ja zur Energiewende – aber nur transparent, verantwortbar und mit einem echten Nutzen für die Bürger

Die UWG Melle steht grundsätzlich hinter dem Ausbau erneuerbarer Energien. Windenergie, Photovoltaik, Speichertechnologien und eine intelligente Nutzung regional erzeugten Stroms sind wichtige Bausteine für Klimaschutz, Versorgungssicherheit und eine zukunftsfähige heimische Wirtschaft.

Unsere Zustimmung zu erneuerbaren Energien ist jedoch kein Freibrief für unvollständige Planungen. Eine faire Energiewende braucht nachvollziehbare Unterlagen, eine ergebnisoffene politische Abwägung und eine ehrliche Darstellung der wirtschaftlichen Chancen und Risiken.

Im Zusammenhang mit der Vorlage 01/2026/0209 zur 46. Änderung des Flächennutzungsplans „Windenergie“ haben die UWG-FDP-Fraktion und weitere Ortsratsfraktionen der Verwaltung deshalb einen umfangreichen Fragenkatalog vorgelegt. Der Antwortkatalog vom 10.08.2026 hat einige Punkte geklärt. In wesentlichen Bereichen fehlen aus unserer Sicht aber weiterhin ausreichend prüffähige Unterlagen und verbindliche Stellungnahmen der zuständigen Fachbehörden.

Es geht dabei nicht um ein grundsätzliches Nein zur Windenergie. Es geht um die Frage, ob die örtlichen politischen Gremien bereits über eine hinreichend belastbare Entscheidungsgrundlage verfügen.

Besonders offene Fragen bestehen weiterhin beim Hochwasserschutz, bei der Vereinbarkeit mit dem Vorranggebiet Hochwasserschutz, bei der Alternativenprüfung, beim Arten- und Naturschutz, bei den Regeln für ein mögliches Beschleunigungsgebiet, bei Schallbelastungen sowie bei Fundamenten und Nebenanlagen außerhalb der dargestellten Sonderbauflächen.

Wenn nach dem Antwortkatalog rund 81,51 Prozent der vorgesehenen Sonderbauflächen in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet liegen, dürfen sich die politischen Gremien nicht mit allgemeinen Aussagen zufriedengeben. Dann brauchen sie zumindest eine belastbare fachbehördliche Einschätzung, ob die gesetzlichen Ausnahmevoraussetzungen realistischerweise erfüllt werden können und welche Auswirkungen Fundamente, Kranstellflächen, Zufahrten, Aufschüttungen und weitere Anlagenbestandteile auf Retentionsraum, Wasserstände sowie Ober- und Unterlieger haben können.

Die entscheidende Frage lautet: Können die Mitglieder der politischen Gremien gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern verantworten, einer Planung zuzustimmen, wenn zentrale Grundlagen erst nach der politischen Entscheidung ermittelt werden sollen?

Wirtschaftliche Versprechen müssen nachvollziehbar werden

Neben den planungs-, umwelt- und immissionsschutzrechtlichen Fragen fehlen uns bislang belastbare und verständliche Aussagen zu den wirtschaftlichen Auswirkungen des Vorhabens.

Der Hinweis auf kommunale Wertschöpfung, mögliche Gewerbesteuereinnahmen und eine Bürgerbeteiligung genügt nicht. Er sagt noch nichts darüber aus, wann tatsächlich Geld im städtischen Haushalt oder bei beteiligten Bürgerinnen und Bürgern ankommt.

Hohe Investitionskosten, Fremdfinanzierung, Kreditzinsen, Tilgungen, Abschreibungen, Betriebs-, Wartungs- und Versicherungskosten können die steuerlichen Ergebnisse eines Projekts insbesondere in den ersten Betriebsjahren erheblich beeinflussen. Daraus folgt nicht automatisch, dass überhaupt keine kommunalen Einnahmen entstehen. Es bedeutet aber, dass Höhe und zeitlicher Verlauf möglicher Gewerbesteuereinnahmen ohne eine belastbare Wirtschaftlichkeits- und Steuerprognose nicht seriös versprochen werden können.

Davon zu unterscheiden sind mögliche gesetzliche oder vertragliche Zahlungen an betroffene Kommunen. Auch hierfür muss konkret dargestellt werden:

* Auf welcher Rechtsgrundlage sollen Zahlungen an die Stadt Melle erfolgen?

* Welche Zahlungen sind verbindlich und welche lediglich freiwillig?

* Nach welcher tatsächlich oder fiktiv eingespeisten Strommenge werden sie berechnet?

* In welcher Höhe und ab welchem Betriebsjahr kann die Stadt mit Einnahmen rechnen?

* Welche Einnahmen fließen unmittelbar in den städtischen Haushalt?

* Welche Einnahmen sind abhängig vom wirtschaftlichen Gewinn der Betreibergesellschaft?

* Welche Kosten, Risiken oder Verpflichtungen stehen diesen Einnahmen gegenüber?

Die Bürgerbeteiligung muss mehr sein als ein Schlagwort

Auch eine angekündigte Bürgerbeteiligung ist nicht automatisch ein wirtschaftlicher Vorteil für die Bevölkerung.

Ob eine Beteiligung attraktiv ist, hängt unter anderem von ihrer Rechtsform, der Mindestanlage, der Laufzeit, der Rangfolge des eingesetzten Kapitals, den Finanzierungskosten, den laufenden Gebühren, den Ausschüttungsvoraussetzungen und den Möglichkeiten eines vorzeitigen Ausstiegs ab.

Bei einem fremdfinanzierten Windenergieprojekt können in den ersten Jahren zunächst Kredite, Zinsen, Tilgungen und laufende Kosten bedient werden müssen. Ausschüttungen können dadurch geringer ausfallen oder später beginnen. Eine „gute Rendite“ darf daher nicht in Aussicht gestellt werden, solange keine nachvollziehbare Prognose mit unterschiedlichen Ertrags- und Risikoszenarien vorliegt.

Vor einer politischen Bewertung erwarten wir deshalb ein konkretes Beteiligungsmodell mit Angaben zu:

* Rechtsform und Haftungsrisiken,

* Mindest- und Höchstbeteiligung,

* Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten,

* erwarteten Ausschüttungen und ihrem voraussichtlichen Beginn,

* Kosten und Vergütung der Projektgesellschaft,

* Folgen schwächerer Windjahre,

* Folgen von Abschaltungen und Abregelungen,

* Risiken bei negativen Strompreisen,

* Rangfolge der Bürgerbeteiligung gegenüber Banken und anderen Kapitalgebern,

* Rückbaukosten und Sicherheitsleistungen.

Eine Bürgerbeteiligung muss fair, verständlich und auch für Menschen mit kleineren finanziellen Möglichkeiten zugänglich sein. Sie darf nicht dazu führen, dass Chancen öffentlich beworben, wirtschaftliche Risiken aber bei den Bürgerinnen und Bürgern abgeladen werden.

Wie wird die Versorgung bei Spitzenlast und Flaute gesichert?

Die geplante Direktversorgung örtlicher Unternehmen wird als wesentliches Argument für die Standortwahl genannt. Auch dieses Ziel kann grundsätzlich sinnvoll sein. Regional erzeugter Strom kann Unternehmen stärken und zur Sicherung von Arbeitsplätzen beitragen.

Windenergie steht jedoch nicht jederzeit bedarfsgerecht zur Verfügung. Eine hohe Jahresstromproduktion beantwortet nicht die Frage, ob der Strom genau dann erzeugt wird, wenn ein Unternehmen seine höchste Leistung benötigt.

Deshalb müssen unter anderem folgende Fragen beantwortet werden:

* Wie hoch ist der tatsächliche Lastgang der vorgesehenen Abnehmer?

* Wie hoch sind Grund-, Mittel- und Spitzenlast?

* Welcher Anteil des Verbrauchs kann zeitgleich durch die Windenergieanlagen gedeckt werden?

* Wie wird die Versorgung bei Windstille oder geringer Erzeugung sichergestellt?

* Sind Netzbezug, Speicher, flexible Lasten oder andere Erzeugungsanlagen vorgesehen?

* Wer trägt die Kosten für Reserveversorgung, Netznutzung, Speicher und Lastmanagement?

* Was geschieht, wenn mehr Strom erzeugt als vor Ort verbraucht wird?

* Wird überschüssiger Strom direkt vermarktet, über eine Marktprämie vergütet oder anderweitig in das Netz eingespeist?

* Welche Folgen haben negative Strompreise, Netzengpässe und mögliche Abregelungen?

* Welche Einnahmen beruhen auf gesicherten Verträgen und welche lediglich auf Annahmen über zukünftige Strompreise?

Gerade bei der Stromvermarktung muss klar zwischen Direktlieferung, Direktvermarktung, Marktprämie und einer möglichen Einspeisung in das öffentliche Netz unterschieden werden. Allgemeine Hinweise auf eine „Einspeisevergütung“ reichen für eine belastbare Wirtschaftlichkeitsbewertung moderner Windenergieanlagen nicht aus.

Transparenz ist keine Verhinderungspolitik

Die UWG Melle will die Energiewende nicht blockieren. Wir wollen sie so gestalten, dass ökologische Verantwortung, wirtschaftliche Vernunft, kommunale Interessen und die berechtigten Belange der betroffenen Bevölkerung zusammengeführt werden.

Dafür müssen die politischen Gremien wissen:

* Welche rechtlichen und fachlichen Risiken bestehen?

* Welche Auswirkungen sind für Anwohner, Natur, Landschaft und Hochwasserschutz zu erwarten?

* Welche Unternehmen profitieren konkret?

* Welche gesicherten Vorteile entstehen für die Stadt Melle?

* Wann entstehen diese Vorteile?

* Welche Risiken verbleiben bei der Stadt und den Bürgern?

* Wie werden Wertschöpfung und Belastungen innerhalb des Stadtgebiets verteilt?

* Welche Alternativen wurden tatsächlich geprüft?

Wenn diese Fragen nicht mit prüffähigen Unterlagen beantwortet werden, entsteht zwangsläufig der Eindruck, dass die Interessen der Bürgerinnen und Bürger nicht mit demselben Gewicht behandelt werden wie die Interessen des Vorhabenträgers und einzelner möglicher Stromabnehmer.

Diesen Eindruck muss die Verwaltung durch Offenheit, belastbare Berechnungen und rechtzeitige Beteiligung ausräumen.

Unser Ziel: eine Energiewende mit Vorteilen für die ganze Stadt

Die Energiewende wird nur dann dauerhaft Akzeptanz finden, wenn Entscheidungen transparent getroffen, Belastungen gerecht verteilt und wirtschaftliche Versprechen ehrlich dargestellt werden.

Die Mitglieder der politischen Gremien tragen Verantwortung für die gesamte Stadt Melle. Sie müssen Chancen und Risiken eigenständig prüfen können. Dafür brauchen sie rechtzeitig vollständige, widerspruchsfreie und nachvollziehbare Unterlagen – nicht nur allgemeine Absichtserklärungen oder Berechnungen, die erst nach der politischen Entscheidung vorgelegt werden sollen.

Die UWG Melle steht für eine transparente und faire Energiewende:

* erneuerbar und wirtschaftlich tragfähig,

* natur- und hochwasserverträglich,

* nachvollziehbar geplant,

* mit fairen Beteiligungsmöglichkeiten,

* mit einem messbaren Nutzen für den städtischen Haushalt,

* mit Vorteilen für möglichst viele Bürgerinnen und Bürger und nicht nur für einzelne wirtschaftliche Akteure.

Wo diese Voraussetzungen erfüllt und nachvollziehbar belegt sind, unterstützen wir Projekte der erneuerbaren Energien. Wo die Entscheidungsgrundlagen fehlen, ist es unsere Pflicht, nachzufragen, Unterlagen einzufordern und gegebenenfalls eine Entscheidung zu vertagen.

Sorgfalt ist keine Verhinderung. Sorgfalt ist die Voraussetzung dafür, dass aus einem Energieprojekt ein gemeinsamer Gewinn für die Stadt Melle werden kann.

Schweigeminute für Matthias Pietsch (UWG)

Zu Beginn der Stadtratssitzung in Melle bat der Ratsvorsitzende Gerhard Boßmann die
Anwesenden, sich zum Gedenken an Matthias Pietsch, der am 24. Mai plötzlich und unerwartet gestorben war, von ihren Sitzen zu erheben. Gerhard Boßmann sprach von Fassungslosigkeit ob des Todes des ehemaligen Ratsmitglieds. Er würdigte Matthias als einen „aufrechten Menschen, der aktiv die Politik mitgestaltete und sich einmischte“. Durch seine „unaufgeregte Art“ habe er „die Sitzungen bereichert“. Ausgezeichnet habe ihn auch ein „hintergründiger Humor“ und sein „verschmitztes Lächeln“. Jeder werde sich auf seine Weise an Matthias erinnern. An die Worte des Ratsvorsitzenden schloss sich eine Schweigeminute an.
Einen ausführlichen UWG-Bericht zum Tode unseres Kollegen Matthias finden Sie unter:
https://uwgmelle.de/2024/05/27/wir-trauen-um-matthias-pietsch/

Nunmehr das UWG-Duo im Stadtrat Melle: Falk Landmeyer und Kay Wittefeld (rechts), der in der
Sitzung am 18. Juni als Nachfolger von Matthias verpflichtet wurde. Die Sitzung begann mit einer
Würdigung des Verstorbenen, an den das Foto und Blumen erinnerten. © uwg Melle.

Mit den Worten „auch wenn alle noch unter dem Eindruck des Todes von Matthias stehen, haben wir jetzt eine Stadtratssitzung durchzuführen“, leitete Gerhard Boßmann zur Tagesordnung über.
Auf der stand auch die Verpflichtung des Nachfolgers von Matthias Pietsch.

Verpflichtung von Kay Wittefeld (UWG Melle).

Kay Wittefeld (58) rückt für Matthias in den Stadtrat nach. Der Ratsvorsitzende Boßmann begrüßte ihn mit den Worten: „Schön, dass Du Dich bereit erklärt hast, mitzuwirken, auch wenn der Anlass noch so bedrückend ist“. Bürgermeisterin Jutta Dettmann verpflichtete das neue Ratsmitglied auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten.
Mit den Worten „seine Fachkompetenz zum Straßenbau, zum Hochwasserschutz, zur Entwässerung, zur Flächenkompensation sowie zur Land- und Forstwirtschaft ist für die UWG unverzichtbar“, hatte schon Matthias vor einiger Zeit deutlich gemacht, dass Kay als Abgeordneter ein großer Gewinn für die Allgemeinheit ist. Am 17. Juni war Kay auch im Kreistag als Nachfolger von Matthias verpflichtet worden. In einem unserer nächsten UWG-Berichte werden wir ihn ausführlich vorstellen.

Wir trauen um Matthias Pietsch

Mit 66 Jahren mitten aus dem Leben gerissen: Durch den so plötzlichen wie tragischen Unfall-Tod unseres UWG-Kollegen Matthias Pietsch, Mitglied des Kreistags und des Stadtrats in Melle, haben wir einen Menschen verloren, der unermüdlich weit über seine politischen Ehrenämter hinaus gewirkt hat. Unser tief empfundenes Beileid und Mitgefühl gilt seiner Familie und ihrem unermesslichen Schmerz.

Welch‘ besondere Persönlichkeit Matthias war und was er bewirkte, zeigt in diesen Tagen die große Zahl der Menschen, die seiner in Trauer gedenken. Für die UWG Melle war er Kraftquell, Ideengeber, Freund und Helfer ebenso wie für die Kreistags-UWG.

Matthias Pietsch lebte, wofür er einstand. Sein vielfältiges Engagement für unser Gemeinwesen und den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft; seine Fähigkeit, über das Ganze nicht den Einzelnen aus dem Blick zu verlieren und tatkräftig unterstützende Hilfe zu leisten; sein so ausgleichender wie konsequenter Einsatz dafür, die Werte unseres Grundgesetzes und damit unserer Demokratie überall mit Leben zu füllen und das auch vorzuleben, macht Matthias zu einem Vorbild für uns alle. Mit jedem Tag mehr wird uns schmerzhaft bewusst werden, wie sehr er fehlt, denn er stand für all‘ das, was unsere Gesellschaft im Inneren zusammenhält.

So sehr Matthias auch ein Mann der Worte war, so war er vor allem ein Mann der Tat. Gute Ideen zu haben, reicht nicht, sie müssen umgesetzt werden, war sein Motto. Große Themen wie Gemeinsinn, Nachhaltigkeit, Völkerverständigung, Natur- und Umweltschutz, Miteinander statt Gegeneinander lebte er handfest durch Zupacken vor. Dass ihm z.B. die Verstetigung von Fördergeldern für den Kreissportbund ein besonderes Anliegen war, wurzelte in seinem langjährigen Engagement für den SC Melle 03, wo er etliche Jahre als Abteilungsleiter tätig war. Er wusste aus eigener Erfahrung um die Bedeutung des Vereinssports und darum, was nötig ist, um dessen Zukunft zu sichern.

Immer verlässlich zur Stelle: Wie sehr das auf Matthias zutraf bei allem, was ihn und uns bewegte, zeigen allein schon die Facebook-Einträge seines letzten Lebensmonats Mai.

  • Nur wenige Stunden bevor der Tod ihn aus dem Leben riss, lud er zur traditionsreichen und für alle offenen Gemeinsinn-Aktion des Lions Clubs ein, dessen Mitglied er war. Beim Lions Dinner auf dem Marktplatz im Herzen von Melle zusammenkommen und darüber Spenden sammeln für einen guten Zweck, ist das Anliegen dieses Engagements, dem sich Matthias immer wieder gerne verschrieb.
  • Einen Tag zuvor freute er sich über das in Melle geplante „Repair Café“. Man kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit annehmen, dass der leidenschaftliche Tüftler und Selbermacher Matthias Pietsch voll mit dabei gewesen wäre bei diesem Beitrag zur Nachhaltigkeit.
  • Kurz zuvor Fotos mit dem Text: „Wie seit nunmehr über 10 Jahren wurde auch heute wieder der Grünschnitt mit dem Lastenrad abtransportiert.“ Auch beim Natur-, Umwelt- und Klimaschutz lebte Matthias vor, wofür er und wir uns im Kreistag engagierten.
  • Natürlich begleitete er im Mai dann auch eine Delegation aus Melles türkischer Partnerstadt Niğde. Mit dabei der Niğder Partnerverein des Meller Deutsch-Türkischen Arbeitskreises, in dem sich Matthias engagierte, ebenso wie in der Flüchtlingshilfe.

    Mit Leib und Seele Meller – für alle Meller. Mit Leib und Seele Meller zu sein, hieß für Matthias, sich mit Leib und Seele allen Menschen verbunden zu fühlen, für die Melle Heimat war und zur Heimat wurde. Und so gehörte es zu seinen gesellschaftspolitischen Herzensanliegen, dass die Leistungen der Vielen, die in Deutschland eine neue Heimat fanden und finden, die ihnen gebührende Wertschätzung und Würdigung erfahren.

    Wir haben mit Matthias Pietsch eine großartige und prägende Persönlichkeit verloren. Hinterlassen hat uns Matthias die Früchte seines Wirkens, die uns Verpflichtung und Ansporn sind. Allen voran sein steter Einsatz gegen Rassismus und Rechtsextremismus, für Menschenwürde, Menschenrechte und Demokratie. „Sei ein Mensch“ habe ihm sein Vater mit auf den Lebensweg gegeben, sagte Marcel Reif, dessen Familie größtenteils von den Nazis ermordet wurde, im Januar im Bundestag anlässlich des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die Befreiung

der Vernichtungslager in Auschwitz. Matthias Pietsch war ein Mensch, der ein Mensch war.

Rat Melle: Livestream am 11. Oktober

Dieser erste Livestream des Rates der Stadt Melle ist das Ergebnis eines langen Engagements der UWG Melle. „Livestreams sind“, so Matthias Pietsch (rechts) und Falk Landmeyer, die beiden UWG-Mitglieder im Rat der Stadt Melle, „ein großer Gewinn in Sachen Bürgernähe, Bürgerbeteiligung, Transparenz und Barrierefreiheit.“ 

Termin & Livestream-Link: Mittwoch, 11. Oktober ab 17 Uhr über https://www.melle.info/ratssitzung