Die UWG Melle steht grundsätzlich hinter dem Ausbau erneuerbarer Energien. Windenergie, Photovoltaik, Speichertechnologien und eine intelligente Nutzung regional erzeugten Stroms sind wichtige Bausteine für Klimaschutz, Versorgungssicherheit und eine zukunftsfähige heimische Wirtschaft.
Unsere Zustimmung zu erneuerbaren Energien ist jedoch kein Freibrief für unvollständige Planungen. Eine faire Energiewende braucht nachvollziehbare Unterlagen, eine ergebnisoffene politische Abwägung und eine ehrliche Darstellung der wirtschaftlichen Chancen und Risiken.
Im Zusammenhang mit der Vorlage 01/2026/0209 zur 46. Änderung des Flächennutzungsplans „Windenergie“ haben die UWG-FDP-Fraktion und weitere Ortsratsfraktionen der Verwaltung deshalb einen umfangreichen Fragenkatalog vorgelegt. Der Antwortkatalog vom 10.08.2026 hat einige Punkte geklärt. In wesentlichen Bereichen fehlen aus unserer Sicht aber weiterhin ausreichend prüffähige Unterlagen und verbindliche Stellungnahmen der zuständigen Fachbehörden.
Es geht dabei nicht um ein grundsätzliches Nein zur Windenergie. Es geht um die Frage, ob die örtlichen politischen Gremien bereits über eine hinreichend belastbare Entscheidungsgrundlage verfügen.
Besonders offene Fragen bestehen weiterhin beim Hochwasserschutz, bei der Vereinbarkeit mit dem Vorranggebiet Hochwasserschutz, bei der Alternativenprüfung, beim Arten- und Naturschutz, bei den Regeln für ein mögliches Beschleunigungsgebiet, bei Schallbelastungen sowie bei Fundamenten und Nebenanlagen außerhalb der dargestellten Sonderbauflächen.
Wenn nach dem Antwortkatalog rund 81,51 Prozent der vorgesehenen Sonderbauflächen in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet liegen, dürfen sich die politischen Gremien nicht mit allgemeinen Aussagen zufriedengeben. Dann brauchen sie zumindest eine belastbare fachbehördliche Einschätzung, ob die gesetzlichen Ausnahmevoraussetzungen realistischerweise erfüllt werden können und welche Auswirkungen Fundamente, Kranstellflächen, Zufahrten, Aufschüttungen und weitere Anlagenbestandteile auf Retentionsraum, Wasserstände sowie Ober- und Unterlieger haben können.
Die entscheidende Frage lautet: Können die Mitglieder der politischen Gremien gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern verantworten, einer Planung zuzustimmen, wenn zentrale Grundlagen erst nach der politischen Entscheidung ermittelt werden sollen?
Wirtschaftliche Versprechen müssen nachvollziehbar werden
Neben den planungs-, umwelt- und immissionsschutzrechtlichen Fragen fehlen uns bislang belastbare und verständliche Aussagen zu den wirtschaftlichen Auswirkungen des Vorhabens.
Der Hinweis auf kommunale Wertschöpfung, mögliche Gewerbesteuereinnahmen und eine Bürgerbeteiligung genügt nicht. Er sagt noch nichts darüber aus, wann tatsächlich Geld im städtischen Haushalt oder bei beteiligten Bürgerinnen und Bürgern ankommt.
Hohe Investitionskosten, Fremdfinanzierung, Kreditzinsen, Tilgungen, Abschreibungen, Betriebs-, Wartungs- und Versicherungskosten können die steuerlichen Ergebnisse eines Projekts insbesondere in den ersten Betriebsjahren erheblich beeinflussen. Daraus folgt nicht automatisch, dass überhaupt keine kommunalen Einnahmen entstehen. Es bedeutet aber, dass Höhe und zeitlicher Verlauf möglicher Gewerbesteuereinnahmen ohne eine belastbare Wirtschaftlichkeits- und Steuerprognose nicht seriös versprochen werden können.
Davon zu unterscheiden sind mögliche gesetzliche oder vertragliche Zahlungen an betroffene Kommunen. Auch hierfür muss konkret dargestellt werden:
* Auf welcher Rechtsgrundlage sollen Zahlungen an die Stadt Melle erfolgen?
* Welche Zahlungen sind verbindlich und welche lediglich freiwillig?
* Nach welcher tatsächlich oder fiktiv eingespeisten Strommenge werden sie berechnet?
* In welcher Höhe und ab welchem Betriebsjahr kann die Stadt mit Einnahmen rechnen?
* Welche Einnahmen fließen unmittelbar in den städtischen Haushalt?
* Welche Einnahmen sind abhängig vom wirtschaftlichen Gewinn der Betreibergesellschaft?
* Welche Kosten, Risiken oder Verpflichtungen stehen diesen Einnahmen gegenüber?
Die Bürgerbeteiligung muss mehr sein als ein Schlagwort
Auch eine angekündigte Bürgerbeteiligung ist nicht automatisch ein wirtschaftlicher Vorteil für die Bevölkerung.
Ob eine Beteiligung attraktiv ist, hängt unter anderem von ihrer Rechtsform, der Mindestanlage, der Laufzeit, der Rangfolge des eingesetzten Kapitals, den Finanzierungskosten, den laufenden Gebühren, den Ausschüttungsvoraussetzungen und den Möglichkeiten eines vorzeitigen Ausstiegs ab.
Bei einem fremdfinanzierten Windenergieprojekt können in den ersten Jahren zunächst Kredite, Zinsen, Tilgungen und laufende Kosten bedient werden müssen. Ausschüttungen können dadurch geringer ausfallen oder später beginnen. Eine „gute Rendite“ darf daher nicht in Aussicht gestellt werden, solange keine nachvollziehbare Prognose mit unterschiedlichen Ertrags- und Risikoszenarien vorliegt.
Vor einer politischen Bewertung erwarten wir deshalb ein konkretes Beteiligungsmodell mit Angaben zu:
* Rechtsform und Haftungsrisiken,
* Mindest- und Höchstbeteiligung,
* Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten,
* erwarteten Ausschüttungen und ihrem voraussichtlichen Beginn,
* Kosten und Vergütung der Projektgesellschaft,
* Folgen schwächerer Windjahre,
* Folgen von Abschaltungen und Abregelungen,
* Risiken bei negativen Strompreisen,
* Rangfolge der Bürgerbeteiligung gegenüber Banken und anderen Kapitalgebern,
* Rückbaukosten und Sicherheitsleistungen.
Eine Bürgerbeteiligung muss fair, verständlich und auch für Menschen mit kleineren finanziellen Möglichkeiten zugänglich sein. Sie darf nicht dazu führen, dass Chancen öffentlich beworben, wirtschaftliche Risiken aber bei den Bürgerinnen und Bürgern abgeladen werden.
Wie wird die Versorgung bei Spitzenlast und Flaute gesichert?
Die geplante Direktversorgung örtlicher Unternehmen wird als wesentliches Argument für die Standortwahl genannt. Auch dieses Ziel kann grundsätzlich sinnvoll sein. Regional erzeugter Strom kann Unternehmen stärken und zur Sicherung von Arbeitsplätzen beitragen.
Windenergie steht jedoch nicht jederzeit bedarfsgerecht zur Verfügung. Eine hohe Jahresstromproduktion beantwortet nicht die Frage, ob der Strom genau dann erzeugt wird, wenn ein Unternehmen seine höchste Leistung benötigt.
Deshalb müssen unter anderem folgende Fragen beantwortet werden:
* Wie hoch ist der tatsächliche Lastgang der vorgesehenen Abnehmer?
* Wie hoch sind Grund-, Mittel- und Spitzenlast?
* Welcher Anteil des Verbrauchs kann zeitgleich durch die Windenergieanlagen gedeckt werden?
* Wie wird die Versorgung bei Windstille oder geringer Erzeugung sichergestellt?
* Sind Netzbezug, Speicher, flexible Lasten oder andere Erzeugungsanlagen vorgesehen?
* Wer trägt die Kosten für Reserveversorgung, Netznutzung, Speicher und Lastmanagement?
* Was geschieht, wenn mehr Strom erzeugt als vor Ort verbraucht wird?
* Wird überschüssiger Strom direkt vermarktet, über eine Marktprämie vergütet oder anderweitig in das Netz eingespeist?
* Welche Folgen haben negative Strompreise, Netzengpässe und mögliche Abregelungen?
* Welche Einnahmen beruhen auf gesicherten Verträgen und welche lediglich auf Annahmen über zukünftige Strompreise?
Gerade bei der Stromvermarktung muss klar zwischen Direktlieferung, Direktvermarktung, Marktprämie und einer möglichen Einspeisung in das öffentliche Netz unterschieden werden. Allgemeine Hinweise auf eine „Einspeisevergütung“ reichen für eine belastbare Wirtschaftlichkeitsbewertung moderner Windenergieanlagen nicht aus.
Transparenz ist keine Verhinderungspolitik
Die UWG Melle will die Energiewende nicht blockieren. Wir wollen sie so gestalten, dass ökologische Verantwortung, wirtschaftliche Vernunft, kommunale Interessen und die berechtigten Belange der betroffenen Bevölkerung zusammengeführt werden.
Dafür müssen die politischen Gremien wissen:
* Welche rechtlichen und fachlichen Risiken bestehen?
* Welche Auswirkungen sind für Anwohner, Natur, Landschaft und Hochwasserschutz zu erwarten?
* Welche Unternehmen profitieren konkret?
* Welche gesicherten Vorteile entstehen für die Stadt Melle?
* Wann entstehen diese Vorteile?
* Welche Risiken verbleiben bei der Stadt und den Bürgern?
* Wie werden Wertschöpfung und Belastungen innerhalb des Stadtgebiets verteilt?
* Welche Alternativen wurden tatsächlich geprüft?
Wenn diese Fragen nicht mit prüffähigen Unterlagen beantwortet werden, entsteht zwangsläufig der Eindruck, dass die Interessen der Bürgerinnen und Bürger nicht mit demselben Gewicht behandelt werden wie die Interessen des Vorhabenträgers und einzelner möglicher Stromabnehmer.
Diesen Eindruck muss die Verwaltung durch Offenheit, belastbare Berechnungen und rechtzeitige Beteiligung ausräumen.
Unser Ziel: eine Energiewende mit Vorteilen für die ganze Stadt
Die Energiewende wird nur dann dauerhaft Akzeptanz finden, wenn Entscheidungen transparent getroffen, Belastungen gerecht verteilt und wirtschaftliche Versprechen ehrlich dargestellt werden.
Die Mitglieder der politischen Gremien tragen Verantwortung für die gesamte Stadt Melle. Sie müssen Chancen und Risiken eigenständig prüfen können. Dafür brauchen sie rechtzeitig vollständige, widerspruchsfreie und nachvollziehbare Unterlagen – nicht nur allgemeine Absichtserklärungen oder Berechnungen, die erst nach der politischen Entscheidung vorgelegt werden sollen.
Die UWG Melle steht für eine transparente und faire Energiewende:
* erneuerbar und wirtschaftlich tragfähig,
* natur- und hochwasserverträglich,
* nachvollziehbar geplant,
* mit fairen Beteiligungsmöglichkeiten,
* mit einem messbaren Nutzen für den städtischen Haushalt,
* mit Vorteilen für möglichst viele Bürgerinnen und Bürger und nicht nur für einzelne wirtschaftliche Akteure.
Wo diese Voraussetzungen erfüllt und nachvollziehbar belegt sind, unterstützen wir Projekte der erneuerbaren Energien. Wo die Entscheidungsgrundlagen fehlen, ist es unsere Pflicht, nachzufragen, Unterlagen einzufordern und gegebenenfalls eine Entscheidung zu vertagen.
Sorgfalt ist keine Verhinderung. Sorgfalt ist die Voraussetzung dafür, dass aus einem Energieprojekt ein gemeinsamer Gewinn für die Stadt Melle werden kann.