UWG beantragt erneut zusätzliche Fragerunde für Einwohnerinnen und Einwohner
Die UWG-Stadtratsfraktion möchte die Beteiligungsmöglichkeiten der Meller Einwohnerinnen und Einwohner verbessern. Deshalb haben wir beantragt, die Geschäftsordnung des Rates für die kommende Wahlperiode um einen zusätzlichen Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragen zur Sitzung“ zu ergänzen.
Diese Forderung ist nicht neu: Bereits in den Jahren 2016 und 2021 hat sich die UWG dafür eingesetzt, Einwohnerinnen und Einwohnern auch am Ende einer öffentlichen Ratssitzung eine Fragemöglichkeit einzuräumen. Bislang wurde dieser Vorschlag jedoch nicht in die Geschäftsordnung übernommen.
Mit unserem aktuellen Antrag greifen wir die langjährige UWG-Forderung erneut auf und entwickeln sie weiter.
Fragen entstehen häufig erst während der Beratung
Bislang findet die Einwohnerfragestunde am Anfang einer öffentlichen Ratssitzung statt – also bevor die Ratsmitglieder die einzelnen Sachthemen beraten und darüber entscheiden.
Das hat einen entscheidenden Nachteil: Fragen, die sich erst aus den Wortbeiträgen der Ratsmitglieder, Stellungnahmen der Verwaltung, Änderungsanträgen oder gefassten Beschlüssen ergeben, können in derselben Sitzung nicht mehr gestellt werden.
Genau das wollen wir ändern.
Zwei Fragerunden mit unterschiedlichen Aufgaben
Die bisherige Einwohnerfragestunde zu Beginn der Sitzung soll unverändert bestehen bleiben. Dort können Einwohnerinnen und Einwohner weiterhin Fragen zu den Tagesordnungspunkten und zu anderen Angelegenheiten der Stadt Melle stellen.
Neu hinzukommen soll am Ende der öffentlichen Sachberatungen eine zweite, klar abgegrenzte Fragerunde. Unter dem Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragen zur Sitzung“ sollen Fragen zu den Beratungsgegenständen der gerade stattgefundenen Ratssitzung möglich sein.
Damit entsteht keine bloße Wiederholung der bisherigen Einwohnerfragestunde. Die zusätzliche Fragerunde erfüllt eine eigene Funktion: Sie ermöglicht Nachfragen zu Sachverhalten, die erst durch die öffentliche Beratung deutlich geworden sind.
Langjährige UWG-Forderung
Schon 2016 beantragte die UWG, Einwohnerfragen sowohl zu Beginn als auch am Ende der öffentlichen Ratssitzung zu ermöglichen.
Im Jahr 2021 wurde die Forderung weiter konkretisiert: Nach Abschluss der Sachberatungen sollte ein eigener Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragen zur Sitzung“ eingeführt werden. Damit sollten gezielt Fragen ermöglicht werden, die sich erst aus dem Verlauf der unmittelbar vorausgegangenen politischen Beratung ergeben.
Die neue Geschäftsordnung für die Wahlperiode 2026–2031 bietet nun die Gelegenheit, diese bisher nicht umgesetzte Forderung endlich aufzugreifen.
Keine starre Begrenzung der Ausgangsfragen
Bei der Zahl der Fragen orientiert sich unser Vorschlag an der Geschäftsordnung des Landkreises Osnabrück. Eine starre Begrenzung der Ausgangsfragen soll es nicht geben. Zu der jeweiligen ersten Frage sollen bis zu zwei gegenstandsbezogene Zusatzfragen möglich sein.
Bereits zu Beginn der Sitzung beantwortete Fragen sollen am Ende nur dann erneut gestellt werden, wenn sich aus der Beratung neue Gesichtspunkte ergeben haben. Eine Aussprache oder Diskussion ist weiterhin nicht vorgesehen.
Insgesamt 45 Minuten als zeitlicher Rahmen
Beide Fragerunden sollen zusammen grundsätzlich nicht länger als 45 Minuten dauern. Dabei handelt es sich bewusst um eine Soll-Regelung.
Bei besonders großem öffentlichen Interesse oder außergewöhnlichem Informationsbedarf soll die oder der Ratsvorsitzende den Einwohnerinnen und Einwohnern zusätzliche Zeit für ihre Fragen einräumen können. So bleibt der Sitzungsablauf grundsätzlich kalkulierbar, ohne Bürgerbeteiligung unnötig abzubrechen.
Landkreis Osnabrück als Vorbild
Ein vergleichbares Zwei-Stufen-Modell wird im Landkreis Osnabrück bereits praktiziert. In den Fachausschüssen können Einwohnerinnen und Einwohner sowohl zu Beginn als auch am Ende der Sitzung Fragen stellen. Die abschließende Fragerunde ist dort auf die Beratungspunkte der jeweiligen Sitzung bezogen.
Unser Antrag greift dieses bewährte Modell auf und überträgt es auf den Rat der Stadt Melle.
Mehr Transparenz und echte Beteiligung
Wer eine öffentliche Ratssitzung verfolgt, sollte anschließend auch Fragen zu dem stellen können, was dort beraten und beschlossen wurde. Bürgerbeteiligung darf nicht genau in dem Moment enden, in dem die politische Diskussion beginnt.
Die UWG setzt sich seit zehn Jahren für diese zusätzliche Beteiligungsmöglichkeit ein. Mit der neuen Geschäftsordnung besteht jetzt die Chance, sie endlich umzusetzen.
Vor der Beratung fragen – nach der Beratung nachfragen.