Zu Beginn der Stadtratssitzung in Melle bat der Ratsvorsitzende Gerhard Boßmann die
Anwesenden, sich zum Gedenken an Matthias Pietsch, der am 24. Mai plötzlich und unerwartet gestorben war, von ihren Sitzen zu erheben. Gerhard Boßmann sprach von Fassungslosigkeit ob des Todes des ehemaligen Ratsmitglieds. Er würdigte Matthias als einen „aufrechten Menschen, der aktiv die Politik mitgestaltete und sich einmischte“. Durch seine „unaufgeregte Art“ habe er „die Sitzungen bereichert“. Ausgezeichnet habe ihn auch ein „hintergründiger Humor“ und sein „verschmitztes Lächeln“. Jeder werde sich auf seine Weise an Matthias erinnern. An die Worte des Ratsvorsitzenden schloss sich eine Schweigeminute an.
Einen ausführlichen UWG-Bericht zum Tode unseres Kollegen Matthias finden Sie unter:
https://uwgmelle.de/2024/05/27/wir-trauen-um-matthias-pietsch/

Sitzung am 18. Juni als Nachfolger von Matthias verpflichtet wurde. Die Sitzung begann mit einer
Würdigung des Verstorbenen, an den das Foto und Blumen erinnerten. © uwg Melle.
Mit den Worten „auch wenn alle noch unter dem Eindruck des Todes von Matthias stehen, haben wir jetzt eine Stadtratssitzung durchzuführen“, leitete Gerhard Boßmann zur Tagesordnung über.
Auf der stand auch die Verpflichtung des Nachfolgers von Matthias Pietsch.
Verpflichtung von Kay Wittefeld (UWG Melle).
Kay Wittefeld (58) rückt für Matthias in den Stadtrat nach. Der Ratsvorsitzende Boßmann begrüßte ihn mit den Worten: „Schön, dass Du Dich bereit erklärt hast, mitzuwirken, auch wenn der Anlass noch so bedrückend ist“. Bürgermeisterin Jutta Dettmann verpflichtete das neue Ratsmitglied auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten.
Mit den Worten „seine Fachkompetenz zum Straßenbau, zum Hochwasserschutz, zur Entwässerung, zur Flächenkompensation sowie zur Land- und Forstwirtschaft ist für die UWG unverzichtbar“, hatte schon Matthias vor einiger Zeit deutlich gemacht, dass Kay als Abgeordneter ein großer Gewinn für die Allgemeinheit ist. Am 17. Juni war Kay auch im Kreistag als Nachfolger von Matthias verpflichtet worden. In einem unserer nächsten UWG-Berichte werden wir ihn ausführlich vorstellen.