Bürgerbeteiligung in kleinen Schritten

UWG initiiert Veränderungen in der Stadt Melle und im Landkreis

Eine Einwohnerfragestunde im Kreistag am Ende jeder Sitzung gibt es schon lange. Nun wurde dort am Montag einstimmig beschlossen, eine neue Geschäftsordnung zu erstellen, nach der zusätzlich zu Beginn der Sitzung eine weitere Bürgerfragestunde eingeführt werden soll. Diese Änderung soll dann auch für die Ausschüsse des Kreistages gelten, in denen Einwohner bisher nicht zu Wort kamen.

Gestellt wurde ein entsprechender Antrag von der großen Kooperationsgruppe mit CDU, CDW, FDP, SPD und UWG. Dazu Matthias Pietsch, Mitglied für die UWG-Melle im Kreistag Osnabrück: „Dieser Beschluss bildet einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu mehr Bürgerbeteiligung. Im Kreistag war es für die Mitglieder, die auch im Stadtrat Melle vertreten sind, offensichtlich kein Problem, diese Änderungen auf den Weg zu bringen. Im Rat der Stadt Melle mochten sie einem entsprechenden Antrag der UWG leider nicht zustimmen.“

Immerhin ein Teilerfolg in Melle

Dennoch hat die UWG auch in Melle die Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger in Sitzungen des Rates, dessen Ausschüssen und in den Ortsräten weiter vorangebracht. Die Beantwortung von Fragen in der Einwohnerfragestunde erfolgt in der Regel direkt mündlich. Ist dieses nicht möglich, haben die Bürgerinnen und Bürger nun einen Anspruch, innerhalb kürzester Zeit eine schriftliche Antwort zu erhalten, die auch dem Protokoll der jeweiligen Sitzung angehängt wird.

„Damit schaffen wir eine Verbindlichkeit und Transparenz“, verdeutlicht Peter Spiekermann als Fraktionsvorsitzender die Zielsetzung des Antrages. „In der bisherigen Praxis war nicht klar, ob und in welcher Form die Verwaltung die Anfragen von Bürgern beantwortet hat.“

Dem UWG-Antragsteil, die Bürgerfragestunde zu teilen, vor und nach der jeweiligen Sitzung, folgte die Ratsmehrheit jedoch nicht. Damit bleiben Fragen, die sich erst im Verlauf einer Sitzung ergeben, unbeantwortet und können erst beim nächsten Sitzungstermin gestellt werden.

Beteiligung sachkundiger Bürger

Die Beteiligung sachkundiger Bürger und anderer Fachleute ist auch jetzt schon durch eine Verankerung im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) möglich. Trotzdem sah sich die große Ratsmehrheit nicht in der Lage, dieses Recht auch in die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Melle aufzunehmen. Zwar wird die „Anhörung“ nun in den Titel des § 9 übernommen, aber die Wahrnehmung dieses Rechtes muss offensichtlich noch in den Köpfen der Ratsmitglieder verankert werden. Sie sollen zu ihren Aufgaben als Sitzungsleitung eine Schulung erhalten.

Weitere Schritte zu mehr Bürgerbeteiligung geplant

Die UWG Fraktion kündigt an, weiter an ihren Plänen für mehr Beteiligungsmöglichkeiten und Einbindung von Bürgern in die politische Arbeit der Gremien festzuhalten. „Unser in der ersten Ratssitzung eingebrachter Antrag findet nun in Teilen Berücksichtigung in der Geschäftsordnung des Rates“, verbucht Ursula Thöle-Ehlhardt erste Erfolge dieser Initiative.

2020Um die Bürgerinnen und Bürger stärker für Politik zu interessieren und sie aktiver einzubinden, seien aber weitere Schritte sinnvoll und notwendig. Vorbild seien zum Beispiel Kommunen wie Wolfenbüttel, die eine Bürgerbeteiligung auch über das gesetzlich vorgegebene Maß in ihrer Geschäftsordnung verankert haben. Dies sei auch ein wichtiger Schritt gegen die allgemeine Politikverdrossenheit und die Beteiligung von Menschen an der Gestaltung ihrer Kommunen.

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