Schweigeminute für Matthias Pietsch (UWG)

Zu Beginn der Stadtratssitzung in Melle bat der Ratsvorsitzende Gerhard Boßmann die
Anwesenden, sich zum Gedenken an Matthias Pietsch, der am 24. Mai plötzlich und unerwartet gestorben war, von ihren Sitzen zu erheben. Gerhard Boßmann sprach von Fassungslosigkeit ob des Todes des ehemaligen Ratsmitglieds. Er würdigte Matthias als einen „aufrechten Menschen, der aktiv die Politik mitgestaltete und sich einmischte“. Durch seine „unaufgeregte Art“ habe er „die Sitzungen bereichert“. Ausgezeichnet habe ihn auch ein „hintergründiger Humor“ und sein „verschmitztes Lächeln“. Jeder werde sich auf seine Weise an Matthias erinnern. An die Worte des Ratsvorsitzenden schloss sich eine Schweigeminute an.
Einen ausführlichen UWG-Bericht zum Tode unseres Kollegen Matthias finden Sie unter:
https://uwgmelle.de/2024/05/27/wir-trauen-um-matthias-pietsch/

Nunmehr das UWG-Duo im Stadtrat Melle: Falk Landmeyer und Kay Wittefeld (rechts), der in der
Sitzung am 18. Juni als Nachfolger von Matthias verpflichtet wurde. Die Sitzung begann mit einer
Würdigung des Verstorbenen, an den das Foto und Blumen erinnerten. © uwg Melle.

Mit den Worten „auch wenn alle noch unter dem Eindruck des Todes von Matthias stehen, haben wir jetzt eine Stadtratssitzung durchzuführen“, leitete Gerhard Boßmann zur Tagesordnung über.
Auf der stand auch die Verpflichtung des Nachfolgers von Matthias Pietsch.

Verpflichtung von Kay Wittefeld (UWG Melle).

Kay Wittefeld (58) rückt für Matthias in den Stadtrat nach. Der Ratsvorsitzende Boßmann begrüßte ihn mit den Worten: „Schön, dass Du Dich bereit erklärt hast, mitzuwirken, auch wenn der Anlass noch so bedrückend ist“. Bürgermeisterin Jutta Dettmann verpflichtete das neue Ratsmitglied auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten.
Mit den Worten „seine Fachkompetenz zum Straßenbau, zum Hochwasserschutz, zur Entwässerung, zur Flächenkompensation sowie zur Land- und Forstwirtschaft ist für die UWG unverzichtbar“, hatte schon Matthias vor einiger Zeit deutlich gemacht, dass Kay als Abgeordneter ein großer Gewinn für die Allgemeinheit ist. Am 17. Juni war Kay auch im Kreistag als Nachfolger von Matthias verpflichtet worden. In einem unserer nächsten UWG-Berichte werden wir ihn ausführlich vorstellen.

Arroganz der Macht

Änderung der Kommunalverfassung durch CDU und SPD im Niedersächsischen Landtag

Nun bekommen es die kleinen Gruppierungen in den konstituierenden Sitzungen zu spüren, was der Beschluss der „Großen Koalition“ (SPD und CDU) zur Änderung des §71 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes bedeutet:

Bei der Besetzung der Ausschüsse nach dem fast überall abgeschafften, nur jetzt in Niedersachsen erneut eingeführten d’Hondt-Verfahren werden die großen Parteien bzw. Gruppen bevorzugt, die kleinen benachteiligt.

Beispiel Tortendiagramm

Wie sich das auswirkt, zeigt ein Beispiel aus Melle (siehe Grafik). Hier umfasst der Stadtrat 40 Personen, im Verwaltungsausschuss sind 10 Sitze zu besetzen.

Rein rechnerisch hätte eine Gruppierung aus 21 Personen (hier „Rot/Grün/Rot“) den Anspruch auf 5,25 Sitze, eine andere Fraktion aus 3 Personen (hier „Gelb“) hätte den Anspruch auf 0,75 Sitze.

Nach Hare-Niemeyer hätte wegen der höheren Nachkommazahl (0,75) „Gelb“ einen Sitz erhalten und zwischen „Schwarz“ und „Magenta“ wäre wegen der gleichen Nachkommazahl (0,5) um einen Sitz gelost worden.

Jetzt nach d’Hondt fällt der Gruppe „Rot/Grün/Rot“ ein sechster Sitz zu, obwohl sie zu ihren 5 ganzen „Tortenstücken“ nur den Anspruch auf ein Viertel „Tortenstück“ gehabt hätten, während die „Gelben“, die immer hin ein Dreiviertel „Tortenstück“ hätten bekommen sollen, ebenso leer ausgehen wie „Magenta“.

Ob das d’Hondt-Verfahren dadurch nun die Stimmenverhältnisse besser widerspiegelt, mag jeder selbst beurteilen.

Fakt ist auf jeden Fall, dass den ohnehin starken Gruppen und Fraktionen mehr Sitze zugesprochen werden, als es ihrem prozentualen Anteil entspricht. Die Meinungsvielfalt wird eingeschränkt, kleine Gruppierungen auf Statistenrollen reduziert.

Ein solches Gesetz nach der Kommunalwahl unter Kenntnis der Wahlergebnisse und bei den Verlusten der großen Parteien noch schnell zu beschließen, ist ohnehin fragwürdig.

Und die einzige Begründung für die Wiedereinführung von d‘Hondt, „der Meinungs- und Mehrheitsbildungsprozess würde vereinfacht“, ist komplette Makulatur, denn die kleinen Fraktionen erhalten sogenannte Grundmandate in den Ausschüssen. Das führt dazu, dass die Ausschüsse größer werden, z. B. kommen in Melle im Verwaltungsausschuss zu den 10 stimmberechtigten Personen zwei Grundmandate hinzu.

Und die „Kleinen“ werden auf jeden Fall mitreden!

Freies WLAN in Melle – Zusammenfassung des Offenen Abends der UWG-Melle

Offenes WLAN in Melle war Thema beim jüngsten Treffen der UWG im Finale

Zunächst wurde über Vor- und Nachteile von offenen WLAN-Netzen, sowie deren technische Umsetzung diskutiert. Peter Mittelberg berichtete den Anwesenden von fertigen Hardwarelösungen, die mit einfachen Anpassungen der Einstellungen, lediglich noch einen vorhandenen Internetzugang benötigen um in Betrieb genommen werden zu können. Der Installationsaufwand an Hauswänden oder Masten im Außenbereich ist mit ein wenig handwerklichem Geschick in Eigenregie zu leisten. Gut platziert kann hiermit ein Bereich von etwa 100 – 150m rund um den Aufstellpunkt versorgt werden.

Diese WLAN-Router Systeme sind bereits ab 300€ erhältlich und bringen soweit fertige Zugangsprotokolle mit, die auch einen rechtssicheren Betrieb für den jeweiligen Betreiber sicherstellen. Erfahrungen aus anderen Kommunen mit solchen Lösungen sind im Internet zu finden und durchweg positiv.

Da jeder Stadtteil andere Bedarfe und Gegebenheiten aufweist, stellten die Anwesenden fest, dass eine zentrale Einheitslösung nicht realistisch und Individuallösungen der Vorzug zu gewähren ist.  Ob der Internetzugang über die Bürgerbüros, Vereine, Dorfgemeinschaften oder Nachbarschaften zur Verfügung gestellt wird, muss in jedem Einzelfall entschieden werden.

Einigkeit bei den Anwesenden herrschte darüber, dass Schulen und Kindergärten sowie die städtischen Bäder kein freies WLAN anbieten sollten, um eine unnötige Nutzung an diesen Orten nicht zu fördern.

Als Hauptargument zur Einführungen von frei zugänglichen WLAN-Hotspots in Zeiten einer nahezu flächendeckenden Internetversorgung über Mobilfunk, hob sich der Mehrwert für den Nutzer des WLAN-Hotspot hervor, den der Anbieter bereitstellt. Dieser Mehrwert könnte sich z.B. in Form von ortsbezogenen Informationen darstellen, die der Nutzer nicht erst über verschiedene Internetseiten recherchieren muss, sondern über eine vorgeschaltete Portalseite explizit darauf hingewiesen wird. Weitere denkbare Themen könnten touristische Informationen u.a. über Sehenswürdigkeiten, Ansprechpartner der Stadtverwaltung, lokale Veranstaltungshinweise oder besondere Werbeaktionen von ortsansässigen Institutionen. Weiterhin wäre nicht abwegig, insbesondere über den letztgenannten Punkt, die Möglichkeit, Einnahmen zu generieren um den Dauerhaften Betrieb des Angebots finanziell zu Unterstützen.

Aktuell haben bereits mehrere Stadtteile den Wunsch nach offenen WLAN-Hotspots an die Stadtverwaltung herangetragen. Wir von der UWG-Melle sehen bei diesem Thema allerdings die Ortsräte im Vordergrund, sich aktiv an der Umsetzung zu beteiligen und sich damit selbst für ihren jeweiligen Stadtteil einzubringen.

Bürgerbeteiligung in kleinen Schritten

UWG initiiert Veränderungen in der Stadt Melle und im Landkreis

Eine Einwohnerfragestunde im Kreistag am Ende jeder Sitzung gibt es schon lange. Nun wurde dort am Montag einstimmig beschlossen, eine neue Geschäftsordnung zu erstellen, nach der zusätzlich zu Beginn der Sitzung eine weitere Bürgerfragestunde eingeführt werden soll. Diese Änderung soll dann auch für die Ausschüsse des Kreistages gelten, in denen Einwohner bisher nicht zu Wort kamen.

Gestellt wurde ein entsprechender Antrag von der großen Kooperationsgruppe mit CDU, CDW, FDP, SPD und UWG. Dazu Matthias Pietsch, Mitglied für die UWG-Melle im Kreistag Osnabrück: „Dieser Beschluss bildet einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu mehr Bürgerbeteiligung. Im Kreistag war es für die Mitglieder, die auch im Stadtrat Melle vertreten sind, offensichtlich kein Problem, diese Änderungen auf den Weg zu bringen. Im Rat der Stadt Melle mochten sie einem entsprechenden Antrag der UWG leider nicht zustimmen.“

Immerhin ein Teilerfolg in Melle

Dennoch hat die UWG auch in Melle die Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger in Sitzungen des Rates, dessen Ausschüssen und in den Ortsräten weiter vorangebracht. Die Beantwortung von Fragen in der Einwohnerfragestunde erfolgt in der Regel direkt mündlich. Ist dieses nicht möglich, haben die Bürgerinnen und Bürger nun einen Anspruch, innerhalb kürzester Zeit eine schriftliche Antwort zu erhalten, die auch dem Protokoll der jeweiligen Sitzung angehängt wird.

„Damit schaffen wir eine Verbindlichkeit und Transparenz“, verdeutlicht Peter Spiekermann als Fraktionsvorsitzender die Zielsetzung des Antrages. „In der bisherigen Praxis war nicht klar, ob und in welcher Form die Verwaltung die Anfragen von Bürgern beantwortet hat.“

Dem UWG-Antragsteil, die Bürgerfragestunde zu teilen, vor und nach der jeweiligen Sitzung, folgte die Ratsmehrheit jedoch nicht. Damit bleiben Fragen, die sich erst im Verlauf einer Sitzung ergeben, unbeantwortet und können erst beim nächsten Sitzungstermin gestellt werden.

Beteiligung sachkundiger Bürger

Die Beteiligung sachkundiger Bürger und anderer Fachleute ist auch jetzt schon durch eine Verankerung im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) möglich. Trotzdem sah sich die große Ratsmehrheit nicht in der Lage, dieses Recht auch in die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Melle aufzunehmen. Zwar wird die „Anhörung“ nun in den Titel des § 9 übernommen, aber die Wahrnehmung dieses Rechtes muss offensichtlich noch in den Köpfen der Ratsmitglieder verankert werden. Sie sollen zu ihren Aufgaben als Sitzungsleitung eine Schulung erhalten.

Weitere Schritte zu mehr Bürgerbeteiligung geplant

Die UWG Fraktion kündigt an, weiter an ihren Plänen für mehr Beteiligungsmöglichkeiten und Einbindung von Bürgern in die politische Arbeit der Gremien festzuhalten. „Unser in der ersten Ratssitzung eingebrachter Antrag findet nun in Teilen Berücksichtigung in der Geschäftsordnung des Rates“, verbucht Ursula Thöle-Ehlhardt erste Erfolge dieser Initiative.

2020Um die Bürgerinnen und Bürger stärker für Politik zu interessieren und sie aktiver einzubinden, seien aber weitere Schritte sinnvoll und notwendig. Vorbild seien zum Beispiel Kommunen wie Wolfenbüttel, die eine Bürgerbeteiligung auch über das gesetzlich vorgegebene Maß in ihrer Geschäftsordnung verankert haben. Dies sei auch ein wichtiger Schritt gegen die allgemeine Politikverdrossenheit und die Beteiligung von Menschen an der Gestaltung ihrer Kommunen.

Gesetzliche Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger

Wie können die Meller ihre Stadt mitgestalten? Welche Beteiligungsmöglichkeiten gibt es?Die Antworten auf diese Fragen hat Peter Spiekermann einmal zusammengefasst:

Kommunalwahlen

Alle fünf Jahren werden in Melle der Rat der Stadt und die Ortsräte gewählt. Der/Die Bürgermeister*in wird zukünftig ebenfalls alle fünf Jahre gewählt. Damit entscheiden die Wähler*innen über die Zusammensetzung der politischen Gremien.

Aktiv wahlberechtigt, d. h. zur Stimmabgabe zugelassen, ist jede/r Deutsche und EU-Bürger/in, der/die das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens 16 Tagen seinen/ihren (Haupt-)Wohnsitz in der Gemeinde hat. Passiv wahlberechtigt, d. h. wählbar, ist jede/r Wahlberechtigte, der/die das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten seinen (Haupt-) Wohnsitz in der Gemeinde hat.

Einwohnerantrag nach § 31 NKomVG

Mit einem Einwohnerantrag nach § 31 NKomVG können Einwohner*innen, die mindestens 3 Monate in der Kommune leben und das 14. Lebensjahr vollendet haben, beantragen, dass die Vertretung bestimmte Angelegenheiten berät.

Der an den Rat gerichtete Antrag muss von mindestens 4% der Einwohner*innen (1.500 reichen aus) rechtsgültig unterzeichnet sein.


Bürgerbegehren/Bürgerentscheid nach §§ 32,33 NKomVG

Mit dem Bürgerbegehren kann beantragt werden, dass Bürgerinnen und Bürger über eine Angelegenheit ihrer Kommune entscheiden.

Das Bürgerbegehren muss von mindestens 10% der wahlberechtigten Einwohner*innen unterzeichnet sein.

Ist das Bürgerbegehren zulässig, so ist innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid herbeizuführen.

Der Bürgerentscheid ist verbindlich, wenn die Mehrheit der gültigen Stimmen auf Ja lautet und diese Mehrheit mindestens 25% der Wahlberechtigten beträgt.

Anregungen / Beschwerden nach § 34 NKomVG

Nach § 34 der Niedersächsischen Kommunalverfassung kann sich jeder einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen in Angelegenheiten der Kommune mit Anregungen und Beschwerden an die Vertretung wenden.
Einzelheiten regelt die Hauptsatzung (§12 NKomVG). § 2 Hauptsatzung Melle: VA zuständig, leitet ggf. weiter an Rat, Ausschuss des Rates oder Bürgermeister, Ortsräte können Stellung nehmen.

Bürgerbefragung nach § 35 NKomVG

Die Vertretung kann in Angelegenheiten der Kommune eine Befragung der Bürger*innen beschließen. Einzelheiten sind durch Satzung zu regeln.

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach

  • 36 NKomVG

Kommunen sollen Kinder und Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die deren Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. => Jugendparlament(2015), Jugendkonferenz

Einwohnerfragestunde/Anhörung nach § 62 NKomVG

  1. Die Vertretung kann bei öffentlichen Sitzungen Einwohner*innen ermöglichen, Fragen zu Beratungsgegenständen und anderen Angelegenheiten der Kommune zu stellen.
  2. Die Vertretung kann beschließen, anwesende sachverständige und anwesende Einwohner*innen einschließlich der nach § 41 von der Mitwirkung ausgeschlossenen Personen zum Gegenstand der Beratung zu hören.
  3. Einzelheiten regelt die Geschäftsordnung, hier: § 9 Der Meller GO

Einwohnerversammlung nach § 85 Abs. 5 Satz 4 NKomVG

Einzelheiten regelt die Hauptsatzung(§ 85 Abs.5 Satz 5NKomVG), hier § 3 Meller Hauptsatzung: Bgm. setzt Zeit und Ort fest, mind. 7 Tage vorher im MK, Rat und VA ist vom Bgm. über den Verlauf zu unterrichten

Seniorenbeirat(1994) nach § 6 NGO, heute § 10 NKomVG

Ausländerbeirat(1996) nach §§ 6 + 8 NGO, § 10 NKomVG

Beteiligung in der Bauleitplanung nach BauGB

Bürgerbeteiligung ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. So sieht § 3 BauGB ein umfangreiches Beteiligungsrecht der Öffentlichkeit bei der Aufstellung der Flächennutzungs- und Bebauungspläne vor. Bürger*innen können sich in zwei Phasen der Planung beteiligen:

  1. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: In einem frühen Planungsstadium können sich Bürger*innen über die Planungsentwürfe informieren. Bei öffentlichen Veranstaltungen sowie auf verschiedenen Kommunikationskanälen gibt es die Möglichkeit, sich zu äußern und wichtige Planungshinweise zu geben.
  2. Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit / Öffentliche Auslegung der Planung: In dieser zweiten Phase können sich die Bürger*innen erneut über die Planungen informieren, Fragen stellen und Anregungen vorbringen. Die Beteiligung findet hier an der bereits ausgearbeiteten Planung statt. Der Bebauungsplan wird nach vorheriger Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Melle (Meller Kreisblatt) für die Dauer eines Monats im Stadthaus sowie in dem betreffenden Bürgerbüro öffentlich ausgelegt. (Auch werden alle relevanten Unterlagen im Internet veröffentlicht???). Die Stadtverwaltung kann neben der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung weitere Beteiligungsverfahren durchführen. Diese findet dann z.B. vor Beginn der Bauleitplanung statt.