Gesetzliche Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger

Wie können die Meller ihre Stadt mitgestalten? Welche Beteiligungsmöglichkeiten gibt es?Die Antworten auf diese Fragen hat Peter Spiekermann einmal zusammengefasst:

Kommunalwahlen

Alle fünf Jahren werden in Melle der Rat der Stadt und die Ortsräte gewählt. Der/Die Bürgermeister*in wird zukünftig ebenfalls alle fünf Jahre gewählt. Damit entscheiden die Wähler*innen über die Zusammensetzung der politischen Gremien.

Aktiv wahlberechtigt, d. h. zur Stimmabgabe zugelassen, ist jede/r Deutsche und EU-Bürger/in, der/die das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens 16 Tagen seinen/ihren (Haupt-)Wohnsitz in der Gemeinde hat. Passiv wahlberechtigt, d. h. wählbar, ist jede/r Wahlberechtigte, der/die das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten seinen (Haupt-) Wohnsitz in der Gemeinde hat.

Einwohnerantrag nach § 31 NKomVG

Mit einem Einwohnerantrag nach § 31 NKomVG können Einwohner*innen, die mindestens 3 Monate in der Kommune leben und das 14. Lebensjahr vollendet haben, beantragen, dass die Vertretung bestimmte Angelegenheiten berät.

Der an den Rat gerichtete Antrag muss von mindestens 4% der Einwohner*innen (1.500 reichen aus) rechtsgültig unterzeichnet sein.


Bürgerbegehren/Bürgerentscheid nach §§ 32,33 NKomVG

Mit dem Bürgerbegehren kann beantragt werden, dass Bürgerinnen und Bürger über eine Angelegenheit ihrer Kommune entscheiden.

Das Bürgerbegehren muss von mindestens 10% der wahlberechtigten Einwohner*innen unterzeichnet sein.

Ist das Bürgerbegehren zulässig, so ist innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid herbeizuführen.

Der Bürgerentscheid ist verbindlich, wenn die Mehrheit der gültigen Stimmen auf Ja lautet und diese Mehrheit mindestens 25% der Wahlberechtigten beträgt.

Anregungen / Beschwerden nach § 34 NKomVG

Nach § 34 der Niedersächsischen Kommunalverfassung kann sich jeder einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen in Angelegenheiten der Kommune mit Anregungen und Beschwerden an die Vertretung wenden.
Einzelheiten regelt die Hauptsatzung (§12 NKomVG). § 2 Hauptsatzung Melle: VA zuständig, leitet ggf. weiter an Rat, Ausschuss des Rates oder Bürgermeister, Ortsräte können Stellung nehmen.

Bürgerbefragung nach § 35 NKomVG

Die Vertretung kann in Angelegenheiten der Kommune eine Befragung der Bürger*innen beschließen. Einzelheiten sind durch Satzung zu regeln.

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach

  • 36 NKomVG

Kommunen sollen Kinder und Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die deren Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. => Jugendparlament(2015), Jugendkonferenz

Einwohnerfragestunde/Anhörung nach § 62 NKomVG

  1. Die Vertretung kann bei öffentlichen Sitzungen Einwohner*innen ermöglichen, Fragen zu Beratungsgegenständen und anderen Angelegenheiten der Kommune zu stellen.
  2. Die Vertretung kann beschließen, anwesende sachverständige und anwesende Einwohner*innen einschließlich der nach § 41 von der Mitwirkung ausgeschlossenen Personen zum Gegenstand der Beratung zu hören.
  3. Einzelheiten regelt die Geschäftsordnung, hier: § 9 Der Meller GO

Einwohnerversammlung nach § 85 Abs. 5 Satz 4 NKomVG

Einzelheiten regelt die Hauptsatzung(§ 85 Abs.5 Satz 5NKomVG), hier § 3 Meller Hauptsatzung: Bgm. setzt Zeit und Ort fest, mind. 7 Tage vorher im MK, Rat und VA ist vom Bgm. über den Verlauf zu unterrichten

Seniorenbeirat(1994) nach § 6 NGO, heute § 10 NKomVG

Ausländerbeirat(1996) nach §§ 6 + 8 NGO, § 10 NKomVG

Beteiligung in der Bauleitplanung nach BauGB

Bürgerbeteiligung ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. So sieht § 3 BauGB ein umfangreiches Beteiligungsrecht der Öffentlichkeit bei der Aufstellung der Flächennutzungs- und Bebauungspläne vor. Bürger*innen können sich in zwei Phasen der Planung beteiligen:

  1. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: In einem frühen Planungsstadium können sich Bürger*innen über die Planungsentwürfe informieren. Bei öffentlichen Veranstaltungen sowie auf verschiedenen Kommunikationskanälen gibt es die Möglichkeit, sich zu äußern und wichtige Planungshinweise zu geben.
  2. Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit / Öffentliche Auslegung der Planung: In dieser zweiten Phase können sich die Bürger*innen erneut über die Planungen informieren, Fragen stellen und Anregungen vorbringen. Die Beteiligung findet hier an der bereits ausgearbeiteten Planung statt. Der Bebauungsplan wird nach vorheriger Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Melle (Meller Kreisblatt) für die Dauer eines Monats im Stadthaus sowie in dem betreffenden Bürgerbüro öffentlich ausgelegt. (Auch werden alle relevanten Unterlagen im Internet veröffentlicht???). Die Stadtverwaltung kann neben der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung weitere Beteiligungsverfahren durchführen. Diese findet dann z.B. vor Beginn der Bauleitplanung statt.

UWG will in Melle bei allen Ortsratswahlen antreten

Türen für Bürger öffnen

In kein politisches Lager wollen sich die UWG-Vorstandsmitglieder einordnen lassen: Jennifer Hohenstern, Falk Landmeyer, Peter Spiekermann und Matthias Pietsch (von links). Foto: Norbert Wiegand

In kein politisches Lager wollen sich die UWG-Vorstandsmitglieder einordnen lassen: Jennifer Hohenstern, Falk Landmeyer, Peter Spiekermann und Matthias Pietsch (von links). Foto: Norbert Wiegand

Melle. Die neu gegründete Unabhängige Wählergemeinschaft (UWG) strebt eine direkte Einbindung der Bürger in politische Entscheidungsprozesse und damit mehr Demokratie an, betonen die Vorstandsmitglieder in einem Gespräch mit unserer Redaktion.

„Die Bevölkerung ist nicht politikverdrossen sondern parteienverdrossen“, erklärt Matthias Pietsch. „Ratssitzungen sind weitgehend Show-Veranstaltungen mit Fensterreden“, berichtet Peter Spiekermann (61) von seinen Erfahrungen. Wichtige Entscheidungen würden meist schon vorher in Fraktionen oder Kleingruppen getroffen – hinter verschlossenen Türen. „Die Bürger spüren, dass sie sich nicht wirklich in diese Entscheidungsprozesse einbringen können“, erläutert der im vergangenen Jahr aus der SPD ausgetretene Ex-Ratsherr. „In den Parteien herrschen nämlich feste Strukturen, die außerdem von oben nach unten funktionieren“, ergänzt Ex-Pirat Matthias Pietsch (58).

Kein Fraktionszwang

„Wir werden unsere Fraktionssitzungen öffnen und auf allen Ebenen für volle Transparenz und mehr Bürgerbegehren eintreten“, kündigt Falk Landmeyer (33) an. Er ist der Vorsitzende der UWG Melle und ebenfalls ein ehemaliges Mitglied der Piratenpartei. Pietsch und Landmeyer sehen in den Piraten „eine Spartenpartei, die auf kommunaler Ebene keinen Sinn macht“. Spiekermann hat die SPD vor allem wegen deren Bundespolitik verlassen, als Beispiele nennt er das Freihandelsabkommen TTIP und die Vorratsdatenspeicherung.

„Die UWG ist mehr ein Verein als eine Partei, sie lässt sich ganz bewusst in kein politisches Lager einordnen“, geht die stellvertretende Vorsitzende Jennifer Hohen-stern auf die Frage nach der politischen Richtung ein. Die 30-jährige hatte sich bisher zu keiner der „etablierten und unattraktiven Parteien“ hingezogen gefühlt, obwohl sie politisch und gesellschaftlich stark interessiert ist. „Bei uns wird es keinen Fraktionszwang geben, jeder UWG-Mandatsträger wird seine selbstbestimmte Entscheidung treffen, sachbezogen in jedem Einzelfall“, betont Hohenstern.

Dennoch hat die UWG inhaltliche Leitlinien. Dazu gehören die Sicherung aller Schulstandorte, die Förderung der Ortsfeuerwehren und des Vereinslebens sowie Unterstützung landwirtschaftlicher Familienbetriebe, Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs und des Radwegenetzes. Den künftigen Hauptzweck der städtischen Wohnungsbaugesellschaft sieht die UWG in der Schaffung von bezahlbaren Mietwohnungen, auch vor dem Hintergrund der möglichst dezentralen Integration vieler Flüchtlinge.

Der UWG-Vorstand ließ im Gespräch nicht den geringsten Zweifel daran erkennen, dass die Meller Wählergemeinschaft nach der Wahl am 11. September sicher in alle kommunalen Parlamente einziehen wird.

Quelle: noz von Norbert Wiegand

Unabhängige Wählergemeinschaft in Melle gegründet

Der Vorstand der UGW-Melle: Jennifer Hohenstern, Falk Landmeyer, Stephan Heinicke, Peter Spiekermann und rechts daneben Matthias Pietsch. Außerdem einige ihrer Unterstützer.

Der Vorstand der UGW-Melle: Jennifer Hohenstern, Falk Landmeyer, Stephan Heinicke, Peter Spiekermann und rechts daneben Matthias Pietsch. Außerdem einige ihrer Unterstützer.

Mit einer Mischung aus erfahrenen Meller Lokalpolitikern*innen und politisch engagierten Mellern hat sich am Abend des 15. November 2015 in der Gaststätte Finale eine starke Gruppe aus Bürgerinnen und Bürgern formiert, die ihr Wissen, ihre Fertigkeiten, ihre Integrität und ihre Teamstärke gemeinsam mit den Menschen in Melle für eine bessere Lebensqualität hier vor Ort einsetzen wird. Von den Gründungsmitgliedern wurden neben dem Vorsitzenden Falk Landmeyer und seiner Stellvertreterin Jennifer Hohenstern noch Matthias Pietsch, Peter Spiekermann und Stephan Heinicke (alle parteilos) als Vorstand der UWG-Melle gewählt.

Erklärtes Ziel der UWG-Melle ist die erfolgreiche Teilnahme an den Kommunalwahlen am 11. September 2016. Im Sinne der Bürgerbeteiligung sind der UWG-Melle jederzeit weitere Mitglieder willkommen, die die Grundsätze der Wählergemeinschaft achten und danach handeln.

Quelle: Meller Kreisblatt

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