Thema: 3. Änderung des B-Plans „Vinckenaue“

Da den meisten der genaue Ablauf rund um das Thema Beauungsplanänderung „Vinckenaue“ in Westerhausen nicht geläufig sein wird, möchte ich hier versuchen Übersicht zu verschaffen.

Neben verschiedenen kleineren Fragen, die weitestgehend zufriedenstellend beantwort wurden, bewegte mich eine Kernfrage, die bis Dato nicht beantwortet, bzw mir nicht klar erklärt wurde:

Ist im Bereich der Westlandstraße ein neuer Kanal sowie ein Regenrückhaltebecken notwendig, damit die Regenrückhaltung der Neubaugebietes funktionieren kann?

Nach den Ereignissen im Vorfeld und dem Bericht des Meller Kreisblattes am 02.03.2017 fasste ich in der Sitzung des Ortsrates am selben Tag den Ablauf in einem Redebeitrag nochmal zusammen:

Am 23.11.2016 empfahl der Ausschuss Planen und Stadtentwicklung die Beschlussfassung zur öffentlichen Auslegung der 3. Änderung des Bebauungsplans „Vinckenaue”. Dies tat er, obwohl eines der vom Ortsrat der vergangenen. Wahlperiode geforderte Gutachten, erst an diesem Tag als Tischvorlage zur Verfügung stand und lediglich mündlich durch die Verwaltung zusammenfassend wiedergegeben wurde.

Am 09.12.2016 tagte der neue Ortsrat Oldendorf der ebenfalls diese Beschlussvorlage auf
der Tagesordnung hatte. Innerhalb der Sitzungsvorbereitung habe ich die entsprechenden
Unterlagen gelesen und bin auf einige Unklarheiten zwischen der Anlage 5-Studie Entwässerung des Ingenieurbüros HI-Nord im Auftrag der Wohnungsbau Grönegau und der Begründung zur 3. Änderung des B-Plangebietes gestolpert.
Diese Unklarheiten habe ich in die Sitzung eingebracht. So tat es auch z.B. Kollege Koppe, der seinerseits auch noch eine Frage hatte. Das Gremium einigte sich darauf die
angesprochenen Punkte im Protokoll aufzunehmen und der Verwaltung vorzulegen und
stimmte soweit erstmal dem Beschluss zur öffentlichen Auslegung zu.

Da ich bis kurz vor Auslaufen der öffentlichen Auslegungszeit keine Reaktion auf die
protokollierten Einwände erhielt, verfasste ich einen Fragenkatalog aus 7 Fragen, welchen ich unwissenderweise, sowohl als Bürger als auch als OR-Mitglied am 20.01.2017 per Mail an Frau Hofmann schickte. Da diese Urlaub hatte, schickte ich die Fragen noch am selben Tag, also innerhalb der öffentlichen Auslegungszeit, an die im Autoreplay genannte Vertretung Frau Bredemeier.

Am 23.01.2017 erhielt ich von Herrn Mallon die Info, dass die Fragen an Herrn
Große-Johannböcke weitergeleitet wurden, da sich meine Fragen ausschließlich auf. Entwässerung beziehen würden. Dies kann ich allerdings so nicht nachempfinden. Nichts desto trotz ließ ich den Dingen ihren Lauf.

Am 15.02.2017 sprach ich mit Hr. Große-Johannböcke, um mich nach dem Stand der Dinge zu erkundigen. Erst in diesem Gespräch kam die Frage zurück, wie mit meinen Fragen umgegangen werden solle. Ich willigte ein meine Fragen als politische Eingabe zu werten, da zum einen die öffentliche Auslegung nun bereits längst abgeschlossen wurde und ich so die Möglichkeit sah, nochmals nachhaken zu können, wenn die Antworten weiterhin nicht für Klarheit sorgen würden.

Am 16.02.2017 erhielt ich, sowie die Fraktionsvorsitzenden des OR-Oldendorf, eine Email von Große-Johannböcke mit einer Beantwortung meiner Fragen durch die HI-Nord.
Da der erahnte Fall eintrat, dass noch immer keine Klarheit bei mir geschaffen werden
konnte, verfasste ich am 20.02.2017 ein weiteres Schreiben mit neu formulierten und
ergänzenden Fragen. Diesmal bat ich um eine Beantwortung durch die Verwaltung selbst,
was auch am 27.02.2017 per Mail an die bestehende Empfängergruppe getan wurde.
Doch auch diese Antworten schafften keine vollkommene Klarheit, vor allem nicht in der
Kernfrage. Darum ging ich sowohl auf die CDU-Fraktion des OR, als auch auf die eigene
Gruppe zu um mir diese Auffassung bestätigen zu lassen und mir Rückendeckung dafür zu holen, darauf hinzuwirken, die Beschlussvorlage bis zur vollständigen Klärung aller
Unklarheiten von mir und der Mehrheit des Ortrates, von der Tagesordnung des
Ausschusses Planen und Stadtentwicklung nehmen zu lassen.

Hierzu telefonierte ich am am Morgen des 28.02.2017 mit dem Ausschussvorsitzenden
Herrn Uffmann, um mich darüber zu informieren, welche Möglichkeiten es gäbe und wie der korrekte Weg sei diesen TOP von der TO nehmen zu lassen. Er erklärte mir, dass dieses Telefonat grundsätzlich schon ausreichen würde, also kein förmlicher Antrag notwendig sei, aber eine schriftliche Zusammenfassung der Vorbehalte, die eine Vertagung begründen würden, ihm und den einzelnen Fraktionen (Hr. Oberschmidt CDU, Hr. Mahrarens  FDP, Hr. Wüstehube GRÜNE, Hr. Spiekermann UWG) des Ausschusses zugetragen werden sollte.
Dies hatte ich bereits wenige Stunden später in die Tat umgesetzt und bis heute keinerlei
Rückmeldung dazu erhalten.

Zur Besseren Übersicht fasste ich alle bisher gestellten Fragen und Antworten in einer Übersicht zusammen, welche ich der Email an die Ausschussmitglieder beifügte.

Am 01.03.2017 tagte der Ausschuss Planen und Stadtentwicklung. Aber anstatt sich darum zu bemühen, mich als einzigen Fragesteller dahingehen zu befriedigen, dass man mir auch meine letzte Frage abschließend und verständlich beantwortet, diskreditiert mich die Verwaltung durch eine s.g. Tischinformation und bringt die Anwesenden Gremiumsmitglieder dazu, den Beschluss zu empfehlen.

Mit der Tsichinformation verstößt der oder die Verfassererin nicht nur gegen das Neutralitätsgebotes unseres Gundgesetzes, sondern diffamiert mich in Person mit der mutmaßenden Aussage:

Zitat:”Hierzu hat Herr Landmeyer nochmals Fragen formuliert, die dazu führen sollen, dass der Tagesordnungspunkt von der heutigen Sitzung abgesetzt werden soll.”

Ich möchte hier eines klar stellen:
Mit meinem Mandat als gewählter Vertreter der Bürger sehe ich es als meine Pflicht an,
Dinge zu hinterfragen, wenn ich sie nicht verstehe oder ich befürchten muss, dass sie vielen oder einzelnen Bürgern zum Nachteil gereichen und ich nicht sicher bin, dass die Vorteile für das Gemeinwohl überwiegen.

Nun führt man mich öffentlich vor, von einer zur Neutralität verpflichteten Verwaltung und
straft mich dafür, dass ich neu in der Politik bin aber mein Mandat ernst nehme und simple
Fragen stelle, auf die es keine klaren Antworten gibt? Warum hält man es nicht mal für nötig mich anzurufen, mich zum Gespräch oder gar zur Ausschusssitzung einzuladen um alles zu klären?

Für mein Verständnis ist die Verwaltung dazu da, den Willen der Politik auszuführen und
nicht umgekehrt. Die Politik wird das schon “durchwinken”, scheint bei uns ganz
selbstverständlich zu sein.

 

Ich hoffe ich konnte nun etwas mehr Licht ins Dunkel bringen.

Letzendlich stimmten mir immerhin 5 Ortsratskollegen dahingehend zu, dass noch immer nicht alles klar ist und ich nicht der einzige bin, der nicht alles versteht.

MBK 03.03.2017: „Ich will das Baugebiet nicht verhindern“, betonte Landmeyer. Doch wenn Bürger Fragen stellen, sollten diese seiner Meinung nach auch verständlich beantwortet werden, ohne neue Fragen aufzuwerfen. Ingo Weinert (CDU) monierte: „Ich sehe hier aber keine offenen Fragen mehr.“

 Der dritten Äderung am Bebauungsplan „Vinckenaue“ stimmten acht Mitglieder des Ortsrates zu. Falk Landmeyer stimmte dagegen. Mit Karin Kattner-Tschorn, Detlev Jordan, Hermann Landmeyer, Birol Bostan und Jörg Koppe (alle SPD) enthielten sich fünf Mitglieder.

 

Falls noch Unklarheiten bis hierher sein sollten, stehe ich gern Rede und Antwort 😉

Falk Landmeyer

Bürgerbeteiligung in kleinen Schritten

UWG initiiert Veränderungen in der Stadt Melle und im Landkreis

Eine Einwohnerfragestunde im Kreistag am Ende jeder Sitzung gibt es schon lange. Nun wurde dort am Montag einstimmig beschlossen, eine neue Geschäftsordnung zu erstellen, nach der zusätzlich zu Beginn der Sitzung eine weitere Bürgerfragestunde eingeführt werden soll. Diese Änderung soll dann auch für die Ausschüsse des Kreistages gelten, in denen Einwohner bisher nicht zu Wort kamen.

Gestellt wurde ein entsprechender Antrag von der großen Kooperationsgruppe mit CDU, CDW, FDP, SPD und UWG. Dazu Matthias Pietsch, Mitglied für die UWG-Melle im Kreistag Osnabrück: „Dieser Beschluss bildet einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu mehr Bürgerbeteiligung. Im Kreistag war es für die Mitglieder, die auch im Stadtrat Melle vertreten sind, offensichtlich kein Problem, diese Änderungen auf den Weg zu bringen. Im Rat der Stadt Melle mochten sie einem entsprechenden Antrag der UWG leider nicht zustimmen.“

Immerhin ein Teilerfolg in Melle

Dennoch hat die UWG auch in Melle die Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger in Sitzungen des Rates, dessen Ausschüssen und in den Ortsräten weiter vorangebracht. Die Beantwortung von Fragen in der Einwohnerfragestunde erfolgt in der Regel direkt mündlich. Ist dieses nicht möglich, haben die Bürgerinnen und Bürger nun einen Anspruch, innerhalb kürzester Zeit eine schriftliche Antwort zu erhalten, die auch dem Protokoll der jeweiligen Sitzung angehängt wird.

„Damit schaffen wir eine Verbindlichkeit und Transparenz“, verdeutlicht Peter Spiekermann als Fraktionsvorsitzender die Zielsetzung des Antrages. „In der bisherigen Praxis war nicht klar, ob und in welcher Form die Verwaltung die Anfragen von Bürgern beantwortet hat.“

Dem UWG-Antragsteil, die Bürgerfragestunde zu teilen, vor und nach der jeweiligen Sitzung, folgte die Ratsmehrheit jedoch nicht. Damit bleiben Fragen, die sich erst im Verlauf einer Sitzung ergeben, unbeantwortet und können erst beim nächsten Sitzungstermin gestellt werden.

Beteiligung sachkundiger Bürger

Die Beteiligung sachkundiger Bürger und anderer Fachleute ist auch jetzt schon durch eine Verankerung im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) möglich. Trotzdem sah sich die große Ratsmehrheit nicht in der Lage, dieses Recht auch in die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Melle aufzunehmen. Zwar wird die „Anhörung“ nun in den Titel des § 9 übernommen, aber die Wahrnehmung dieses Rechtes muss offensichtlich noch in den Köpfen der Ratsmitglieder verankert werden. Sie sollen zu ihren Aufgaben als Sitzungsleitung eine Schulung erhalten.

Weitere Schritte zu mehr Bürgerbeteiligung geplant

Die UWG Fraktion kündigt an, weiter an ihren Plänen für mehr Beteiligungsmöglichkeiten und Einbindung von Bürgern in die politische Arbeit der Gremien festzuhalten. „Unser in der ersten Ratssitzung eingebrachter Antrag findet nun in Teilen Berücksichtigung in der Geschäftsordnung des Rates“, verbucht Ursula Thöle-Ehlhardt erste Erfolge dieser Initiative.

2020Um die Bürgerinnen und Bürger stärker für Politik zu interessieren und sie aktiver einzubinden, seien aber weitere Schritte sinnvoll und notwendig. Vorbild seien zum Beispiel Kommunen wie Wolfenbüttel, die eine Bürgerbeteiligung auch über das gesetzlich vorgegebene Maß in ihrer Geschäftsordnung verankert haben. Dies sei auch ein wichtiger Schritt gegen die allgemeine Politikverdrossenheit und die Beteiligung von Menschen an der Gestaltung ihrer Kommunen.

Gesetzliche Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger

Wie können die Meller ihre Stadt mitgestalten? Welche Beteiligungsmöglichkeiten gibt es?Die Antworten auf diese Fragen hat Peter Spiekermann einmal zusammengefasst:

Kommunalwahlen

Alle fünf Jahren werden in Melle der Rat der Stadt und die Ortsräte gewählt. Der/Die Bürgermeister*in wird zukünftig ebenfalls alle fünf Jahre gewählt. Damit entscheiden die Wähler*innen über die Zusammensetzung der politischen Gremien.

Aktiv wahlberechtigt, d. h. zur Stimmabgabe zugelassen, ist jede/r Deutsche und EU-Bürger/in, der/die das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens 16 Tagen seinen/ihren (Haupt-)Wohnsitz in der Gemeinde hat. Passiv wahlberechtigt, d. h. wählbar, ist jede/r Wahlberechtigte, der/die das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten seinen (Haupt-) Wohnsitz in der Gemeinde hat.

Einwohnerantrag nach § 31 NKomVG

Mit einem Einwohnerantrag nach § 31 NKomVG können Einwohner*innen, die mindestens 3 Monate in der Kommune leben und das 14. Lebensjahr vollendet haben, beantragen, dass die Vertretung bestimmte Angelegenheiten berät.

Der an den Rat gerichtete Antrag muss von mindestens 4% der Einwohner*innen (1.500 reichen aus) rechtsgültig unterzeichnet sein.


Bürgerbegehren/Bürgerentscheid nach §§ 32,33 NKomVG

Mit dem Bürgerbegehren kann beantragt werden, dass Bürgerinnen und Bürger über eine Angelegenheit ihrer Kommune entscheiden.

Das Bürgerbegehren muss von mindestens 10% der wahlberechtigten Einwohner*innen unterzeichnet sein.

Ist das Bürgerbegehren zulässig, so ist innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid herbeizuführen.

Der Bürgerentscheid ist verbindlich, wenn die Mehrheit der gültigen Stimmen auf Ja lautet und diese Mehrheit mindestens 25% der Wahlberechtigten beträgt.

Anregungen / Beschwerden nach § 34 NKomVG

Nach § 34 der Niedersächsischen Kommunalverfassung kann sich jeder einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen in Angelegenheiten der Kommune mit Anregungen und Beschwerden an die Vertretung wenden.
Einzelheiten regelt die Hauptsatzung (§12 NKomVG). § 2 Hauptsatzung Melle: VA zuständig, leitet ggf. weiter an Rat, Ausschuss des Rates oder Bürgermeister, Ortsräte können Stellung nehmen.

Bürgerbefragung nach § 35 NKomVG

Die Vertretung kann in Angelegenheiten der Kommune eine Befragung der Bürger*innen beschließen. Einzelheiten sind durch Satzung zu regeln.

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach

  • 36 NKomVG

Kommunen sollen Kinder und Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die deren Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. => Jugendparlament(2015), Jugendkonferenz

Einwohnerfragestunde/Anhörung nach § 62 NKomVG

  1. Die Vertretung kann bei öffentlichen Sitzungen Einwohner*innen ermöglichen, Fragen zu Beratungsgegenständen und anderen Angelegenheiten der Kommune zu stellen.
  2. Die Vertretung kann beschließen, anwesende sachverständige und anwesende Einwohner*innen einschließlich der nach § 41 von der Mitwirkung ausgeschlossenen Personen zum Gegenstand der Beratung zu hören.
  3. Einzelheiten regelt die Geschäftsordnung, hier: § 9 Der Meller GO

Einwohnerversammlung nach § 85 Abs. 5 Satz 4 NKomVG

Einzelheiten regelt die Hauptsatzung(§ 85 Abs.5 Satz 5NKomVG), hier § 3 Meller Hauptsatzung: Bgm. setzt Zeit und Ort fest, mind. 7 Tage vorher im MK, Rat und VA ist vom Bgm. über den Verlauf zu unterrichten

Seniorenbeirat(1994) nach § 6 NGO, heute § 10 NKomVG

Ausländerbeirat(1996) nach §§ 6 + 8 NGO, § 10 NKomVG

Beteiligung in der Bauleitplanung nach BauGB

Bürgerbeteiligung ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. So sieht § 3 BauGB ein umfangreiches Beteiligungsrecht der Öffentlichkeit bei der Aufstellung der Flächennutzungs- und Bebauungspläne vor. Bürger*innen können sich in zwei Phasen der Planung beteiligen:

  1. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: In einem frühen Planungsstadium können sich Bürger*innen über die Planungsentwürfe informieren. Bei öffentlichen Veranstaltungen sowie auf verschiedenen Kommunikationskanälen gibt es die Möglichkeit, sich zu äußern und wichtige Planungshinweise zu geben.
  2. Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit / Öffentliche Auslegung der Planung: In dieser zweiten Phase können sich die Bürger*innen erneut über die Planungen informieren, Fragen stellen und Anregungen vorbringen. Die Beteiligung findet hier an der bereits ausgearbeiteten Planung statt. Der Bebauungsplan wird nach vorheriger Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Melle (Meller Kreisblatt) für die Dauer eines Monats im Stadthaus sowie in dem betreffenden Bürgerbüro öffentlich ausgelegt. (Auch werden alle relevanten Unterlagen im Internet veröffentlicht???). Die Stadtverwaltung kann neben der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung weitere Beteiligungsverfahren durchführen. Diese findet dann z.B. vor Beginn der Bauleitplanung statt.

Die konstituierende Ortsratsitzung in Buer am 10.11.2016 aus Sicht der UWG

Bereits kurz nach der Beginn der Sitzung eröffnete der noch amtierende Ortsbürgermeister Wilhelm Hunting die Bürgerfragestunde als einen der ersten Tagesordnungspunkte.

Diese wurde sofort von mehreren Bürgern genutzt, um nochmals eine Antwort auf die Frage zu erhalten, warum Sie UWG gewählt haben und ihre Stimmen dann der CDU/FDP Fraktion durch Öznur Ilter überlassen wurde, die zur Kommunalwahl auf der Liste der UWG zur Wahl antrat.
Die Bürgerfragen wurden vom Gremium des Ortsrates nicht beantwortet, mit der Begründung, dass zu Bürgerfragen keine Diskussion stattfindet.
Es wurde auf die CDU/FDP/Ilter Fraktion verwiesen, die sich aber nicht dazu äußerte, auch während der laufenden Sitzung gab es keine konkrete Antwort.
UWG-Mitglied Christian Huth befragte im Anschluss der Ratssitzung nochmal direkt die Fragesteller, wie zufrieden Sie mit der Antwort waren.
Erwartungsgemäß waren die fragenden Bürger frustriert, zum einen weil Ihre Frage nicht beantwortet wurde, zum anderen weil Sie während der gesamten Sitzung mehr und mehr den Eindruck bekamen, dass es besonders aus den Reihen der CDU/FDP/Ilter-Fraktion gar kein Interesse gab, sich zu erklären, wie die kurzfristige Fraktionsbildung nur 5 Tage nach der Kommunalwahl von CDU, FDP und Öznur Ilter als damalige UWG-Kandidaten zustande kam.

Im Anschluss an die Bürgerfragestunde wurden die ausscheidenden Ortsratsmitglieder der vergangenen Wahlperiode geehrt. Diese wendeten sich mit mahnenden Worten an den neu gewählten Ortsrat, künftig effizient und zielorientiert miteinander zu arbeiten um gemeinsam wichtige Ziele im Ort umzusetzen.
Die UWG-Melle unterstützt diesen Appell.

Dem sich anschließenden Tagesordnungspunkt, der Wahl des Ortsbürgermeister, ging die Nominierung der Kandidaten voraus.
Für die CDU/FDP/Ilter Fraktion wurde Dieter Finke-Gröne nominiert, die SPD schlug Wilhelm Hunting als alten und neuen Kandidaten für das Amt des Ortsbürgermeisters vor. Gestützt wurde dies durch empfehlende Plädoyers der SPD und Ursula (Uschi) Thöle-Ehlhardt von der UWG.
In der folgenden geheimen Wahl konnte sich Dieter Finke-Gröne knapp mit einer Stimme Vorsprung (8:7) und der erforderlichen absoluten Mehrheit durchsetzen.
Nach Ende der Wahl übernahm Dieter Finke-Gröne die weitere Leitung der Ortsratsitzung.

Bei der folgenden Verteilung der Ausschüsse und Arbeitskreise stellte Uschi Thöle-Ehlhardt für die UWG den Antrag, bei künftigen Beratungen und Ortsterminen der Arbeitskreise, verstärkt fach- und ortskundige sowie betroffene Bürger hinzuziehen, um Entscheidungen sachorientierter und mit größt möglicher Bürgernähe zu treffen.
Der Antrag wurde vom Ortsrat einstimmig angenommen.
Da die UWG nur ein Mitglied des Ortsrates stellt, wurde zudem der Arbeitskreis für die Vorbereitung der Ortsratsitzungen um einen Sitz aufgestockt.
Die UWG-Melle begrüsst diese Entscheidung.

Zum Ende der Sitzung stellte Uschi Thöle-Ehlhardt für die UWG den Antrag, dass die Fraktion CDU/FDP/UWG (Ilter) künftig auf das „UWG“ in ihrer Bezeichnung verzichten und sich künftig CDU/FDP/Ilter-Fraktion nennen solle. Die CDU/FDP/Ilter-Fraktion lehnte dies ab und wird sich künftig weiter selbst als „CDU/FDP/UWG“-Fraktion betiteln.
Die UWG-Melle lehnt dies ab. Nicht nur weil Öznur Ilter kein Mitglied der UWG-Melle ist und war, sondern vor allem wegen der Art und Weise des Zustandekommens dieser Konstellation. Öznur Ilter hat dabei die Grundsätze der UWG-Melle völlig außer Acht gelassen und das in sie, als Listenkanditin, gesteckte vertrauen der UWG und deren Wähler missbraucht.

Die UWG-Melle lehnt es nicht grundsätzlich ab, das Öznur Ilter mit der CDU zusammen arbeitet und Politik machen möchte, da es aber ein Grundsatz der UWG-Melle ist, keine bindenden Fraktionen mit anderen Politischen Partnern einzugehen, was Frau Ilter aber getan hat, daher bittet die UWG-Melle, auch im Sinne der Wähler darum, dass die CDU/FDP/(UWG)Ilter-Fraktion künftig auf das „UWG“ in ihrer Bezeichnung verzichtet.

Es ist davon auszugehen, dass die CDU-Buer und die angeschlossenen Fraktion auf diese Weise von dem deutlichen Zuspruch der UWG-Melle indirekt profitieren möchte.

Konstituierende Stadtratssitzung 2016

Kurzmitteilung

stadtratsfraktion

UWG-Ratsfraktion: v.l.: Vorsitzender Peter Spiekermann, Ursula Thöle-Ehlhardt und Peter Mittelberg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jetzt geht es endlich los.
Nach einem langen Wahlkampf, einer spannenden Wahl und einer aufregenden Orientierungsphase nach der Wahl, nahmen heute die für die UWG-Melle gewählten Mitglieder des Stadtrates Peter Spiekermann, Ursula Thöle-Ehlhardt und Peter Mittelberg an der konstituierenden Sitzung des Rates der Stadt Melle teil.

In der ersten Sitzung des neu gewählten Rates lernt man nicht nur die Sitzordnung für den Rat kennen, es wird auch die Geschäftsordnung festgelegt und über neue Anträge zur Geschäftsordnung abgestimmt.

Ob und welche Anträge die UWG eingebracht hat, darüber berichten wir zusammenfassend wenn die ersten konstituierenden Sitzungen der Ortsräte Buer und Oldendorf am Donnerstag den 10.11.2016 stattgefunden haben.

– Ortsrat Buer, 10.11.2016, 19 Uhr im Bueraner Hof in Buer

– Ortsrat Oldendorf, 10.11.2016, 19 Uhr, Dorfgemeinschaftshaus Oberholsten, Schnellweg 15

Wer sich über UWG-Melle informieren möchte, findet auf unser Webseite alle wichtigen Informationen zu unserem Verein und auch die Termine für unsere offenen Abende.

http://melle.uwgmelle.de/ueber-uns/

(CH)